Der Hauptstempel an einem eichfähigen Messgerät kennzeichnet die Behörde (Eichamt, Prüfstelle), die die Eichung durchgeführt hat. Außerdem ist das Jahr der Eichung vermerkt.

Die Hauptstempel sind oft als Plomben (z. B. Wasserzähler) oder als spezielle Etiketten (z. B. Zapfsäule, Waage) ausgeführt, die vor dem Öffnen oder dem Justieren des Messgeräts entfernt bzw. zerstört werden müssen. Ein Messgerät gilt nur dann als gültig geeicht, wenn der Hauptstempel unverletzt ist.

Davon ausgenommen ist nur der Fall, dass das eichpflichtige Gerät von einem amtlich zugelassenen Instandsetzer zur Reparatur geöffnet und dieses nach erfolgter Reparatur mit einem Instandsetzerkennzeichen (rotes Dreieck mit Instandsetzerkennung und Datum) versehen wird. Auch dies gilt nur, wenn die eigentliche Eichung noch nicht terminlich abgelaufen ist.

Größere und komplexere Messgeräte besitzen zusätzliche Sicherungsstempel, die verhindern, dass das Messgerät unbemerkt geöffnet werden kann. Sicherungsstempel sind wie Hauptstempel mit dem Symbol der Prüfbehörde versehen, tragen jedoch keine Jahresbezeichnung.

In der Europäischen Union sind hierfür gemeinsame Standards festgesetzt worden, sodass in Europa Eichmarken heute sehr nüchtern aussehen. In der Vergangenheit hatte jeder Staat sein eigenes Eichsystem, mit teilweise recht fantasievollen Marken.

In Deutschland ist die Physikalisch-Technische Bundesanstalt zuständig für die Bauartzulassung von eichfähigen Messgeräten; die Eichungen werden von regionalen Eichämtern in den Bundesländern durchgeführt.

Siehe auch

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