Eichung (von mhd. īchen „abmessen, visieren“, das auf lat. aequus „eben, gleich“ zurückgeht) ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prüfung eines Messgerätes auf Einhaltung der zugrundeliegenden eichrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Eichfehlergrenzen nach dem Mess- und Eichgesetz. In Deutschland ist die Eichung nach dem Eichgesetz eine hoheitliche Aufgabe.

Mit einem Eichzeichen wird die voraussichtliche Einhaltung für die Gültigkeitsdauer der Eichung bestätigt. Eichungen werden in der Bundesrepublik Deutschland von den Landeseichämtern und staatlich anerkannten Prüfstellen unter fachlicher Aufsicht durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt durchgeführt.

Kalibrierung

Oft werden die Begriffe Eichung und Kalibrierung verwechselt. Eine Eichung ist ein hoheitlicher Vorgang für Messmittel im gesetzlich geregelten Bereich und erzielt eine ja/nein-Entscheidung (geeicht, nicht geeicht). Kalibrierung ist die Ermittlung von Werten und Unsicherheiten und findet im wissenschaftlichen und industriellen Umfeld Anwendung.

Eichgesetz und Öffentlichkeit

Das Eichgesetz dient allgemein dem Verbraucherschutz. Messgeräte, an deren Messgenauigkeit ein öffentliches Interesse besteht, unterliegen der gesetzlichen Eichpflicht. Ein öffentliches Interesse besteht z. B. bei allen Messungen im Warenaustausch („geschäftlichen Verkehr“), aber auch im Bereich des Arbeits- und Umweltschutzes und in der Medizin.

Beispiele sind:

Benötigtes „Normal“

Zur Eichung sind Normale erforderlich. Das sind Maßverkörperungen oder Messgeräte, die an nationale Normale für die Messgröße angepasst sind. Das Eichamt leitet vom betreffenden Normal durch Kalibrierung Arbeitsnormale ab, um daraus vor Ort den Vergleich mit dem Eichgut durchzuführen.

Bauartprüfung

Eichfähig sind nur diejenigen Messgeräte, die eine Bauartprüfung haben. Daher geht der Eichung ein entsprechendes Verfahren auf Antrag des Messgeräteherstellers bei einer benannten Stelle voraus.

Bei einer Bauartprüfung wird anhand der technischen Unterlagen geprüft, ob die Konstruktion und Beschaffenheit den geltenden EU-Richtlinien entsprechen. Die Geräte müssen ihrer Genauigkeits­klasse entsprechen und ihre Messbeständigkeit muss gegeben sein (d. h. die Messungen sind während des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraumes innerhalb der Verkehrsfehlergrenzen richtig).

Die Bauartprüfung wird durch das EU-Bauartprüfzertifikat (Type examination certificate) dokumentiert. Diese Bauartprüfung ist in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) und EFTA gültig.

EU-weite Gültigkeit

In der EU wird seit 2015 die Erst-Eichung von Waagen und Verbrauchsmessgeräten (Strom, Gas, Wasser, Wärme) durch eine Konformitätserklärung des Herstellers nach der Messgeräte-Richtlinie 2004/22/EC (MID, Measurement Instrument Directive) ersetzt. Die nach der Konformitätserklärung des Herstellers folgenden Eichungen sind jeweils in den nationalen Gesetzgebungen geregelt. In Deutschland werden diese Eichungen in den gesetzlich festgelegten Intervallen von den Fachabteilungen der regional zuständigen Eichämter durchgeführt. Der Messgerätebetreiber ist für die fristgerechte Beantragung der Eichung bei der zuständigen Behörde verantwortlich.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Pfeifer: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen
  2. Text des Mess- und Eichgesetz - MessEG, bis 1. Januar 2015 galt das Eichgesetz - EichG
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