Der Eintragungsschein ist im deutschen Luftfahrtrecht ein Dokument, welches die Eintragung eines Luftfahrzeuges in die Luftfahrzeugrolle bescheinigt.
Diese Eintragung wird nach LuftVZO §14 (1) bei der Verkehrszulassung von dem Luftfahrt-Bundesamt von Amts wegen vorgenommen. Dabei wird dem Eigentümer oder dem bevollmächtigten Vertreter der Eintragungsschein erteilt. Der Eintragungsschein ist bei dem Betrieb des Luftfahrzeug mitzuführen.
Weblinks
- § 14 LuftVZO bei juris.de
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