Zur Eltzer Fehde kam es in Folge von 1331 beginnenden Bemühungen des Trierer Erzbischofs und Kurfürsten Balduin von Luxemburg, die reichsministerialen Ritter der Burgen Ehrenburg, Eltz, Schöneck sowie Waldeck in das Trierer Amts- und Dienstrecht einzugliedern und sie einem einheitlichen, landesherrlichen Verwaltungsaufbau unterzuordnen. Die ferne Reichsregierungsgewalt und ein schwacher Vorgänger Bischof Balduins hatten bei den Herren – obwohl sie bereits Vasallen und Lehensnehmer des Bischofs waren – vermeintlich gewohnheitsrechtlich erworbene Autonomie- und Rechtsansprüche erwachsen lassen.

Eine Maßnahme zur Eindämmung von „privatem“ Fehdewesen und Faustrecht, zum Beispiel der Behinderung von reisenden Kaufleuten und Warentransporten durch willkürliche Wegezölle und außergerichtliche Pfändungen, die Gefangennahme und Geiselhaftung zur Durchsetzung eines Anspruchs, waren, Anfang des 14. Jahrhunderts beginnend, mehrere Einigungen des Erzbischofs Balduin mit größeren Territorialherren auf einen Landfrieden. 1317 wurde der „Bacharacher Landfriede“, 1333 der „Lauterer Landfriede“ beschworen. Auch der 1331 abgeschlossene „Geleitvertrag“ zwischen Bischof Balduin und den Grafen von Sponheim zum Schutz durchreisender Kaufleute für das Hunsrück-Nahe-Gebiet verpflichtete den niederen Regionaladel zu Wohlverhalten folgend einer neuen Ordnungspolitik.

Balduin setzte zur Durchsetzung seines kurfürstlichen Herrschaftsanspruch auf den Bau der Trutzburgen Rauschenburg und Trutzeltz (auch Baldeneltz), von denen aus er die Verbindungen der Ritter untereinander kontrollierte bzw. verhinderte. Balduins Ziel war nicht die Vernichtung ihrer Existenz, sondern ihre Anerkennung seiner Rechts- und Verwaltungshoheit. Nach längeren militärischen Auseinandersetzungen 1336/1337 wurde die Fehde wohl zu seinen Bedingungen beendet und gesühnt. In den Urkunden zu dieser Fehde erscheinen namentlich die Brüder Heinrich der Ältere und der Jüngere von Ehrenberg, Johann von Eltz, Konrad der Rote von Schöneck, Rudolf, Wilhelm, Winand und Johann genannt Boos von Waldeck und Hertwin von Winningen. Um die Gegner stärker in kurtrierische Verantwortlichkeiten einzubinden, wurden der Herr von Eltz Erbburggraf der kurfürstlichen Burg Trutzeltz und der Herr von Schöneck Erbburggraf auf der gleichfalls kurfürstlichen Rauschenburg. Mit Johann von Eltz wurde erst Ende 1337 ein Sühnevertrag geschlossen. Wahrscheinlich war er der Anstifter und Wortführer des Widerstandes gegen Bischof Balduin gewesen – wohl darum auch wird dieser Streit „Eltzer Fehde“ genannt.

Die Belagerung der Burg Eltz mit Pfeilbüchsen war der erste nachweisbare Einsatz von Feuerwaffen in Deutschland.

Literatur

  • Julia Eulenstein: Rebellion der „Übermütigen“? Die Eltzer Fehde Balduins von Trier, 1331–1337. In: Kurtrierisches Jahrbuch. Band 46, 2006, ISSN 0452-9081, S. 79–115.
  • Julia Eulenstein: Umkämpftes „Land“ – Die Fehdeführung Balduins von Trier (1307–1354) entlang der Mosel. In: Olaf Wagener (Hrsg.): Die Burgen an der Mosel (= Freundeskreis Bleidenberg: Akten der internationalen wissenschaftlichen Tagung. 2). Görres, Koblenz 2007, ISBN 978-3-935690-59-1, S. 190–204.
  • Dietmar Flach: Stadtrecht und Landesherrschaft in Kurtrier unter Erzbischof Balduin. In: Franz-Josef Heyen (Hrsg.): Balduin von Luxemburg. Erzbischof von Trier – Kurfürst des Reiches. 1285–1345. Festschrift aus Anlass des 700. Geburtsjahres (= Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte. Band 53). Verlag der Gesellschaft für Mittelrheinische Kirchengeschichte, Mainz 1985, S. 317–340. (Digitalisat)
  • In gleicher Ausgabe: Marlene Nikolay-Panter: Landfriedensschutz unter Balduin von Trier. S. 341–355.
  • Johannes Mötsch: Die Balduineen. Aufbau, Entstehung und Inhalt der Urkundensammlung des Erzbischofs Balduin von Trier (= Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz. Band 33). Selbstverlag der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz, Koblenz 1980, ISBN 3-922018-00-0, (Zugleich: Bonn, Universität, Dissertation, 1978).
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