Entzug bezeichnet
- im Rechtswesen die angeordnete oder kontrollierte Wegnahme einer Sache oder einer Vollmacht, insbesondere
- Fahrerlaubnisentzug, siehe Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis
- Kindesentzug als Straftat, siehe Entziehung Minderjähriger
- Inobhutnahme eines Kindes oder Jugendlichen durch das Jugendamt
- Maßnahmen zur Behandlung von Suchterkrankungen, siehe Drogentherapie und Entziehungskur
- insbesondere Opioidentzug
- körperliche und psychische Erscheinungen im Zusammenhang mit dem Entzug psychotroper Substanzen, siehe Entzugssyndrom
Entziehung bezeichnet im Rechtswesen den Straftatbestand der Wegnahme einer nicht volljährigen Person von einem Elternteil oder beiden Eltern, siehe Entziehung Minderjähriger.
Siehe auch:
Wiktionary: Entzug – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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