Erster Polizeihauptkommissar (EPHK), Erster Kriminalhauptkommissar (EKHK) bei der Kriminalpolizei und Erster Polizeihauptkommissar beim Deutschen Bundestag bei der Polizei beim Deutschen Bundestag sind Amtsbezeichnungen der deutschen Polizei. Es ist das nach Besoldungsgruppe (BesGr) A 13 besoldete Endamt des gehobenen Dienstes. Stelleninhaber haben grundsätzlich ein Studium an einer Fachhochschule erfolgreich absolviert und tragen den akademischen Grad Diplom-Verwaltungswirt (FH) oder einen vergleichbaren Bachelor. Sie sind in der Regel Vorgesetzte einer Organisationseinheit.

Typische Verwendungen sind taktische Führungsfunktionen z. B. als Dienststellenleiter, also als Revier-, Stations- oder Kommissariatsleiter oder als Führungskräfte in den Polizei-Stäben, z. B. als Stabs-, Sachbereichs- oder Sachgebietsleiter. In polizeilichen Bildungseinrichtungen wie Polizeischulen und Akademien leiten „Erste Polizeihauptkommissare“ beispielsweise Fachbereiche, Fachgruppen oder ähnliche fachliche Spezialbereiche, bei Bereitschaftspolizeiabteilungen führen sie in der Regel Einsatzeinheiten.

Die nächstniedrige Amtsbezeichnung ist „Polizeihauptkommissar“ (BesGr A 12), die nächsthöhere Amtsbezeichnung, jedoch in der identischen Besoldungsgruppe, ist „Polizeirat“ als Eingangsamt im höheren Dienst (BesGr A 13).

Das Dienstgradabzeichen besteht aus vier oder fünf silbernen Sternen auf dunkelblauem Grund (bei der Wasserschutzpolizei und beim Bundespolizeiamt See aus zwei Goldtressen à 8 mm zwischen zwei Goldtressen à 12 mm). In einigen Bundesländern (z. B. Küstenwache, Brandenburg, Sachsen) tragen EPHK der Wasserschutzpolizei auch drei Goldtressen à 8 mm zwischen zwei Goldtressen à 12 mm

Amtsträger mit der Amtsbezeichnung EPHK sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, sofern sie nicht Leiter einer eigenständigen Dienststelle oder Leiter eines Fachbereichs sind.

Einzelnachweise

  1. für diese Laufbahn sind je nach Bundesland auch andere Bezeichnungen eingeführt worden, zum Beispiel 3. Qualifizierungsebene oder Laufbahnabschnitt 2.1 usw.
Niedrigere Amtsbezeichnung
Polizeihauptkommissar
Aktuelle Amtsbezeichnung
Erster Polizeihauptkommissar
Höhere Amtsbezeichnung
Erster Polizeihauptkommissar mit Amtszulage
Laufbahn: mittlerer Dienst – gehobener Dienst – höherer Dienst
Alle Amtsbezeichnungen auf einen Blick: siehe Amtsbezeichnungen der deutschen Polizei.
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