Ein erweitertes Splitting kann vom Familiengericht im Rahmen eines bei einer Ehescheidung durchzuführenden Versorgungsausgleichs angeordnet werden.
Nach dem Vorbild des Ehegattensplittings werden beim erweiterten Splitting zum Ausgleich für ein grundsätzlich schuldrechtlich auszugleichendes Anrecht ersatzweise vor oder in der Ehezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung erworbene Anwartschaften des ausgleichspflichtigen Ehegatten auf das Rentenversicherungskonto des Ausgleichsberechtigten übertragen.
Die gesetzliche Grundlage des erweiterten Splittings findet sich in § 3b Abs. 1 Nr. 1 VAHRG.
Siehe auch
Weblinks
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.