An den Fachhochschulen für Finanzen bilden die Länderfinanzverwaltungen ihre Nachwuchskräfte aus. Im Rahmen eines dreijährigen dualen Studiums des Steuerrechts, aufgeteilt in Studienphasen an der Fachhochschule und Praxisphasen an Finanzämtern, werden die angehenden Steuerbeamten des gehobenen Dienstes ausgebildet. Die Studenten tragen während dieser Zeit die Dienstbezeichnung Finanzanwärter. Das Studium an der Fachhochschule für Finanzen schließt mit dem akademischen Grad Diplom-Finanzwirt (FH) ab.

Folgende Länder unterhalten einzeln bzw. gemeinsam eine Fachhochschule für Finanzen:

ausbildende BundesländerSitz der Fachhochschuleinterner Verweis
Baden-WürttembergLudwigsburgHochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg
BayernHerrsching am AmmerseeHochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern
Berlin, Brandenburg und Sachsen-AnhaltKönigs WusterhausenFachhochschule für Finanzen des Landes Brandenburg
Hamburg, Bremen und Mecklenburg-VorpommernHamburg, Außenstellen in Bremen und GüstrowNorddeutsche Akademie für Finanzen und Steuerrecht
HessenRotenburg an der FuldaVerwaltungsfachhochschule Rotenburg an der Fulda
NiedersachsenRintelnSteuerakademie Niedersachsen
Nordrhein-WestfalenNordkirchen, Außenstellen in Hamminkeln und HerfordHochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz und SaarlandEdenkobenHochschule für Finanzen Rheinland-Pfalz
SachsenMeißenHochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum
Schleswig-HolsteinAltenholzFachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung
ThüringenGothaThüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
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