Fachleiter bilden angehende Lehrer in den Unterrichtsfächern im Rahmen des Referendariats bzw. in der Lehramtsausbildung aus. Sie sind in der Regel selbst Lehrer an Schulen, die eine Anrechnung auf ihre Unterrichtsverpflichtung erhalten.

Aufgaben

Fachleiter erhalten ihre Funktion an Studienseminaren (Vorbereitungsseminare) und organisieren die fachbezogene Lehrerausbildung. Ihre Arbeit ist gekennzeichnet durch regelmäßige Fachsitzungen mit den Referendaren (Lehramtsanwärtern), die in dem entsprechenden Fach ausgebildet werden, und durch Einzelberatung anlässlich von Unterrichtsbesuchen mit folgender Nachbesprechung, indem sie sich zu individuellen und fachdidaktischen Vorzügen und Schwächen sowie daraus zu entwickelnden Perspektiven äußern. Im Studienseminar ist ihr Vorgesetzter der Seminarleiter, an Gymnasien der Seminarvorstand. An Gymnasien heißen Fachleiter Fachseminarlehrer und sind direkte Vorgesetzte ihrer Studienreferendare.

Neben der beratenden Funktion kommt den Fachleitern auch eine beurteilende Funktion zu: In der Regel wird ein Großteil der Hausarbeiten, die Bestandteil der zweiten Staatsprüfung sind, in einem Fach unter Beteiligung von Fachleitern (Formulierung des Themas, Begutachtung und Bewertung durch zwei Gutachter) durchgeführt.

Im Rahmen der Staatsprüfungen sind Prüfungsstunden (sog. Prüfungslehrproben) zu zeigen. Auch hier spielen die Fachleiter wieder eine wichtige beurteilende Rolle, da ihre Einschätzung maßgeblichen Anteil bei der Bewertung und Beurteilung der Prüfungskommission hat. Zur näheren Information sind die jeweils gültigen Prüfungsordnungen einzusehen.

Viele Fachleiter arbeiten z. B. in der Entwicklung von Standards für ihr Fach, bei den Vorgaben für zentrale Abiturprüfungen oder allgemein im Bereich der Fortbildung (in der dritten Phase der Lehrerbildung).

Sie stehen in ihrem jeweiligen Fachbereich den übrigen Ausbildern der Studienseminare für die fachbereichsbezogenen Belange beratend zur Verfügung. In dieser Funktion informieren sie zum Beispiel über fachbezogene Neuheiten und Fortbildungen.

Die Voraussetzungen für die Arbeit als Fachleiter liegen in der fachlichen, fachdidaktischen, allgemeinpädagogischen Kompetenz und in der Menschenführung. Diese Eigenschaften werden üblicherweise im Rahmen einer Bewerbung in Form einer Hospitation nachgewiesen. Sie erstreckt sich z. B. über die folgenden Bereiche, die an einem Tag nachgewiesen werden:

  1. eigener Unterricht im Fach
  2. Beobachtung, Beratung eines unbekannten Referendars im Fach
  3. Durchführung einer Fachsitzung in einem fremden Fachseminar
  4. mündliche Prüfung durch die dienstvorgesetzte Behörde (mit Studienseminaraufsicht und Schulaufsicht, ggf. auch Fachaufsicht)

In Bayern erfolgt die Bewerbung (wie bei allen Funktionsstellen) über die Vorlage von dienstlichen Beurteilungen (periodische Beurteilung oder Anlassbeurteilung), welche die Verwendungseignung 'Seminarlehrkraft' aufweisen muss. Eine eigene Hospitation erfolgt nicht.

An Grund- und Mittelschulen existieren keine Fachleiter oder Fachseminarlehrer, sondern sogenannte Seminarrektoren. Diese unterrichten mehrere Fächer und sind im Gegensatz zu den Fachseminarlehrern an Gymnasien oder Realschulen keine Vorgesetzten ihrer Lehramtsanwärter. An Gymnasien und Realschulen sind die Studienreferendare an die Weisungen ihrer Seminarlehrer gebunden.

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