Ein Patissier (weibliche Form: Patissière; von französisch pâte Teig) ist der Konditor in einer Küchenbrigade (dt. auch Feinbäcker).

Berufsbild und Tätigkeitsfeld

Der Patissier übernimmt folgende Aufgabengebiete

Berufsbildung

In der Schweiz ist Patissier eine Spezialisierung des Grundberufs Koch/Köchin.

In Deutschland ist der Beruf des Patissiers kein eigenständiger Ausbildungsberuf. Ausübungsvoraussetzung ist jedoch eine abgeschlossene Lehre zum Koch oder Konditor. Häufig übernimmt er Aufgaben des Küchenbäckers (Boulanger) oder teilt sich mit diesem den Arbeitsbereich. Ausgewählte Hotelschulen bieten spezielle Fortbildungen zum Pâtissier an. Zudem gab es von 2008 bis 2014 den eigenständigen Beruf des Speiseeisherstellers auf Grundlage einer zweijährigen Berufsausbildung, der vom dreijährigen Ausbildungsberuf Fachkraft für Speiseeis abgelöst wurde. Diese Berufsausbildung wurde Ende Juli 2019 eingestellt.

In Österreich gehört der Bereich ebenfalls zu zahlreichen verschiedenen Berufen, darunter den Lehrberufen Konditor (Zuckerbäcker) und Bäcker im handwerklichen, Süßwarenhersteller im großgewerblichen Bereich, findet sich aber auch in den Spezialberufen Lebzelter (Lebkuchenmacher), Waffelbäcker, Bonbon- und Konfektmacher und Speiseeishersteller.

Einzelnachweise

  1. Süßes ist sein Ding. In: Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung. 30. Januar 2015, abgerufen am 12. Juli 2017.
  2. Beruf: Pâtissier. In: berufsberatung.ch: Berufe und Ausbildungen. Abgerufen am 20. Februar 2009.
  3. Patissier im Berufenet der Bundesagentur für Arbeit. Abgerufen am 3. Juni 2020.
  4. Fachkraft für Speiseeis im Berufenet der Bundesagentur für Arbeit. Abgerufen am 3. Juni 2020.
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