Als Überführungsflug oder Überstellungsflug (österr. Terminus), engl. Ferry flight, im gewerblichen Bereich auch Leerflug genannt, bezeichnet man den Flug eines Luftfahrzeuges, der allein dem Ortswechsel desselben dient.

Überführungsflüge werden beispielsweise durchgeführt, um ein Luftfahrzeug zu seinem neuen Standort zu überführen oder wenn die Wartung bzw. ein Umbau an einem anderen Flughafen stattfindet. Auch ein Flug zwecks Übergabe an einen neuen Besitzer wird als Überführungsflug bezeichnet.

Für transatlantische Überführungen werden bei kleineren Maschinen zur Erhöhung der Reichweite meist die Sitze aus- oder gar nicht erst eingebaut bzw. Zusatztanks montiert. Ohne Überführungsflug müsste das Flugzeug ansonsten zum Transport im Container zerlegt werden und nach der Ankunft beim Kunden neu montiert und zertifiziert werden, was teurer wäre. Der Transport von unverpackten (nicht demontierten) Kleinflugzeugen auf Schiffen verbietet sich wegen des aggressiven Meerwassers.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. 1 2 Niels Klußmann, Arnim Malik: Lexikon der Luftfahrt. 2., aktualisierte und erweiterte Auflage. Springer, Berlin/ Heidelberg/ New York 2007, ISBN 978-3-540-49095-1, S. 305 (ältere Auflage auszugsweise in der Google-Buchsuche).
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