Unter einem Feiertag (ahd. fîra aus lateinisch fēria Festtag, ‚der religiösen Feier gewidmeter, arbeitsfreier Tag‘; dazu feiern, ursprünglich ‚die Arbeit ruhen lassen‘, ahd. fîrôn von lateinisch fēriāri; vgl. Feierabend, Ferien) oder Festtag (lateinisch dies fēstus, ‚ein der [öffentlichen] religiösen Feier gewidmeter Tag‘; vgl. Fest) wird im deutschen Sprachraum allgemein ein arbeitsfreier Tag mit besonderer Feiertagsruhe verstanden. Alle Kulturen und Völker feiern regelmäßig bestimmte Ereignisse von gesellschaftlichem oder religiösem Rang. Diese sind oft durch die Rechtsordnungen der einzelnen Staaten besonders geschützt. Man spricht dann von gesetzlichen Feiertagen.

Allgemeines

Der Begriff Feiertag soll umgangssprachlich eine Abgrenzung zu den Werktagen einerseits und zu den Wochenruhetagen andererseits darstellen. Die Wochenruhetage sind wöchentlich wiederkehrende Feiertage; diese haben zumeist religiöse Ursachen. Das Judentum feiert im Gedenken an den siebenten Tag der Schöpfung, an dem Gott ruhte (2,2–3 ), den Sabbat als siebenten Tag der Woche, christlicher Wochenruhetag ist im Gedanken an die Auferstehung Christi der erste Tag der Woche, der Sonntag, islamischer der Freitag.

Rechtliche Bedeutung

Die Regelung gesetzlicher Feiertage hat Auswirkungen im Arbeitsrecht (zusätzliche Freizeit), sowie im Öffnungzeitenrecht, im Verkehrsrecht und in den Schulzeiten.

Arten von Feiertagen

Religiöse Feiertage

Politische und kalendarische Feiertage

Bewegliche und feste Feiertage

Feste Feiertage

Feste Feiertage finden immer am gleichen Kalenderdatum eines Jahres statt. Wichtige, in vielen europäischen Ländern gültige, feste Feiertage sind:

Bewegliche Feiertage

Die beweglichen Feiertage sind mehrheitlich im Kirchenjahr durch den Mondkalender der jüdischen Tradition bestimmt. Sie finden jedes Jahr an einem anderen Kalendertag statt, hängen aber mit Ausnahme des Buß- und Bettags vom Osterdatum ab. Die Datierung des Buß- und Bettags, der immer auf einen Mittwoch fällt, hängt vom Beginn der Adventszeit ab. In vielen Ländern Europas und Amerikas gelten die folgenden beweglichen Festtage auch als gesetzliche Feiertage:

  • Gründonnerstag (drei Tage vor Ostern)
  • Karfreitag (zwei Tage vor Ostern)
  • Ostern (erster Sonntag nach dem ersten Frühlingsvollmond)
  • Christi Himmelfahrt (am 40. Tag der Osterzeit, fällt immer auf einen Donnerstag)
  • Pfingsten (am 50. Tag der Osterzeit)
  • Fronleichnam Hochfest des Leibes und Blutes Christi (am 60. Tag nach Ostern, fällt immer auf einen Donnerstag)

Neben diesen Feiertagen gibt es viele weitere vom Osterdatum abhängige Tage.

Feiertage international

Feiertage in existierenden Staaten

Feiertage in ehemaligen Staaten

Siehe auch

Literatur

  • Eckhard Bieger: Das Kirchenjahr: die Feste, Bedeutung, Entstehung, Brauchtum. Benno, Leipzig 2013, ISBN 978-3-7462-3760-2.
  • Karl-Heinrich Bieritz: Das Kirchenjahr: Feste, Gedenk- und Feiertage in Geschichte und Gegenwart. 8. Auflage, Beck, München 2013, ISBN 978-3-406-65605-7.
  • Peter Häberle: Feiertagsgarantie als kulturelle Identitätselemente des Verfassungsstaates, Duncker und Humblot, Berlin 1987, ISBN 3-428-06332-5.
  • Angela Kämper, Ute Kleinelümern, Hanno Ballhausen: Die wichtigsten Feier- und Gedenktage. Chronik griffbereit: Religiöse und nationale Feiertage weltweit. Bertelsmann Lexikon Verlag, Gütersloh / München 2009, ISBN 978-3-577-14649-4.
  • Jörg Koch: Dass Du nicht vergessest der Geschichte – Staatliche Gedenk- und Feiertage von 1871 bis heute. Wbg Academic, Darmstadt 2019, ISBN 978-3-534-40186-4.
  • Timo Lokoschat: Es wird eng im Kalender: 365 kuriose Gedenk- und Feiertage. Sanssouci, München 2010, ISBN 978-3-8363-0218-0.
Commons: Feiertage – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Feiertag – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikiquote: Feiertag – Zitate

Einzelnachweise

  1. Feier. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm (Hrsg.): Deutsches Wörterbuch. Band 3: E–Forsche – (III). S. Hirzel, Leipzig 1862 (woerterbuchnetz.de). Dort auch Feiertag, feiern. Georges: Lat.-dt. Wörterbuch.
  2. Georges s.v. festus
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