Florentinus war ein hoch- oder spätklassischer Jurist der römischen Kaiserzeit, der nachweislich in der Zeit nach Antoninus Pius tätig war. Zu seinen Wirkungsdaten besteht allerdings Uneinigkeit, denn teils wird er den Epochen Mark Aurels beziehungsweise des Commodus zugeordnet, teils den Severern.

Bekannt ist Florentinus allein aufgrund seines Anfängerlehrbuchs libri XII institutionum, eines Werks, das fragmentarisch seinen Niederschlag in den justinianischen Digesten gefunden hat und mit einem Zitat zudem in der Scholia Sinaitica wiedergegeben ist. Methodisch nahezu vorbildlichen Charakter hatten die gaianischen Institutionen. Einer Einleitungsformel (praefatio) folgten – zu Gaius systematisch leicht modifiziert – nacheinander das Familien-, Sachen-, Schuld- und Erbrecht. Die Zitation älterer Juristenkollegen beschränkte sich auf Gaius Aquilius Gallus und Trebatius.

Weitere Quellen

Literatur

Anmerkungen

  1. Eine Textstelle der Digesten 41.1.16. nimmt Bezug auf Kaiser Antoninus Pius.
  2. Paul Krüger: Geschichte der Quellen und Litteratur des Römischen Rechts. 2. Auflage. Leipzig 1912, S. 193.
  3. Adolf August Friedrich Rudorff: Römische Rechtsgeschichte zum akademischen Gebrauch. Band 1: Rechtbildung. (Digitalisat) Bernhard Tauchnitz, Leipzig 1857/1859. S. 179.
  4. Eine Zusammenstellung findet sich bei Otto Lenel: Palingenesia juris civilis. Band 1, 1887–1889. S. 171 ff.
  5. Digesten 48.4.18.; 41.1.16.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.