Förster ist eine Berufsbezeichnung für Personen, die in leitender Funktion für die Verwaltung und Bewirtschaftung des Waldes verantwortlich sind. Die Bezeichnung wird insbesondere für Forstrevierleiter verwendet, im weiteren Sinne bezieht er sich auch auf andere Personen im Forstdienst mit entsprechender forstfachlicher Qualifikation, wie etwa Forstbetriebsleiter oder staatliche Forstamtsleiter.
Aufgaben
Förster sind zuständig für die zusammengefasst als Forstwirtschaft bezeichnete Verwaltung und nachhaltige Nutzung des Waldes sowie – je nach Jurisdiktion – auch des darin vorkommenden Wildes. Der Fokus ihrer Arbeit und das Ausmaß ihrer Kompetenzen variiert dabei in Abhängigkeit der Zielvorgaben des jeweiligen Waldbesitzers bei der Gewichtung der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Funktionen des Waldes sowie je nach Art ihres Dienstverhältnisses (Privatwirtschaft versus Staatsdienst).
Begriffsgeschichte
Seit der Zeit der Römer gab es in Germanien ein Verwaltungssystem für Ländereien, aus dem im frühen Mittelalter eine dem König unterstellte Gutsverwaltung hervorging. Diesen Gütern (villa) stand in der Regel ein Amtmann (iudex) vor. Der iudex überwachte den Schutz des königlichen Waldbesitzes (forestis), plante den Nutzholzverkauf, das Eintreiben von Steuern sowie Abgaben und beaufsichtigte das Forstpersonal (forestarius).
Während Forst- und Jagdverwaltung im Mittelalter noch getrennt waren, kam es ab dem 17. Jahrhundert zu einer Verschmelzung der beiden Berufsgruppen. Die Entwicklung der deutschen Bezeichnungen der für den Wald zuständigen Beamten lässt sich beispielhaft beim Königreich Preußen nachvollziehen. Dort trugen diese königlichen Forstbeamten noch in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts die Bezeichnungen „Heidewärter“, „Heideläufer“ und „Heidereiter“. Die dazugehörige Dienstwohnung hieß „Heidehaus“ oder „Heidereiterei“. Für den im Jahr 1727 noch als „Heideläufer“. benannten Beamten taucht ab 1740 die Bezeichnung „Gehender Förster“ und ab 1742 die Bezeichnung „Unterförster“ auf. Analoges gilt für den „Heidereiter“. Der im Jahr 1736 als „Heidereiter“ angesprochene Beamte trägt ab 1740 die Bezeichnung „Reitender Förster“, ab 1745 wird er als „Oberförster“ tituliert.
Ausbildung
Deutschland
Für das Berufsziel Förster braucht es in Deutschland ein abgeschlossenes Studium der Forstwirtschaft an einer Fachhochschule (FH) oder der Forstwissenschaft an einer Universität. Nach dem Studium kann sich eine Ausbildungszeit im Staatsdienst anschließen. Diese endet mit der staatlichen Laufbahnprüfung für den gehobenen als Forstinspektor oder für den höheren Dienst als Forstassessor. Eingangsvoraussetzung im ersteren Fall ist Dipl.-Ing. Forstwirtschaft (FH) oder Bachelor, anderenfalls Diplomforstwirt (Universität) oder Master. Forstwirte, Forsttechniker oder Forstwirtschaftsmeister können auf Wunsch des Waldbesitzers als Förster eingesetzt werden, allerdings wird meist auch im Privatwald die im öffentlichen Waldbesitz zwingende Befähigung zum gehobenen Forstdienst (Laufbahnprüfung) erwartet.
Da für Förster die Ausübung und Organisation der Jagd oftmals zu den dienstlichen Aufgaben zählt, insbesondere bei Beschäftigten auf der Ebene der Forstrevierleiter, ist der Jagdschein und praktische Erfahrung bei der Jagd in den meisten Forstverwaltungen eine Einstellungsvoraussetzung.
Mitgliederstärkster Berufsverband für Förster in Deutschland ist der Bund Deutscher Forstleute im Deutschen Beamtenbund und Tarifunion. Eine weitere Gewerkschaft und Tarifpartner ist die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). In diesen Verbänden organisieren sich Forstleute, Forstwirte und Forstwirtschaftsmeister, aber auch Verwaltungsmitarbeiter, Waldpädagogen und andere im Wald beschäftigte Personen.
Österreich
Um Förster in Österreich zu werden, muss die Höhere Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft Bruck an der Mur absolviert werden. Die Ausbildungszeit von fünf Jahren schließt mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Anschließend muss eine zweijährige Praxis als Forstadjunkt unter einem leitenden Forstorgan nachgewiesen werden. Nach Ablegung der Staatsprüfung für den leitenden Forstdienst (Staatsprüfung für den Försterdienst) ist der »Förster« berechtigt, eigenverantwortlich eine Waldfläche bis zu 3600 Hektar zu bewirtschaften.
Der Staat verpflichtet – als einziger in der Europäischen Union – seine Waldbesitzer, staatlich geprüfte, hauptberuflich tätige Forstleute, die leitenden Forstorgane, zu bestellen. Das „Forstgesetz 1975“ verpflichtet mit §113 in der gültigen Fassung, die Eigentümer von Wäldern ein leitendes Forstorgan zu bestellen.
- Im Ausmaß von mindestens 1000 Hektar und weniger als 3600 ha Waldfläche entweder einen Absolventen der HBLA für Forstwirtschaft oder eines Bakkalaureatsstudiums Forstwirtschaft in beiden Fällen mit Staatsprüfung (Förster) und
- Im Ausmaß von mehr als 3600 Hektar Waldfläche einen Forstakademiker (Diplomstudium) mit Staatsprüfung (Forstwirt)
- Ab einer Waldfläche von 6600 ha sind dem leitenden Forstorgan weitere Forstorgane, wie Forstwirt oder Förster, oder ein Forstwart zur Unterstützung zuzuteilen.
Die leitenden Forstorgane sichern das öffentliche Interesse an der Walderhaltung, stellen die Bewirtschaftung der Wälder auf die Erfordernisse der überbetrieblichen Waldwirkungen ab und gewährleisten die Einhaltung des Forstgesetzes.
Schweiz
In der Schweiz sind eine abgeschlossene Lehre als Forstwart, 18 Monate Berufspraxis, der Besuch von Grundlagenmodulen und das Bestehen einer Eignungsprüfung Voraussetzung. Die Zusatzausbildung an einem der beiden Bildungszentren Wald in Lyss BE und Maienfeld GR dauert zwei Jahre.
Finnland
In Finnland werden Förster an Fachhochschulen und an Universitäten ausgebildet. In den acht Fachhochschulen, die forstwirtschaftliche Ausbildung bieten, legen die Studenten des vierjährigen Studiums das Examen metsätalousinsinööri (AMK) (Forstingenieur (FH)) ab. Der Abschluss wird im internationalen Vergleichen Bachelor of Science genannt. An den Universitäten Helsinki und Joensuu legen die Studenten nach dreijährigen forstwissenschaftlichen Studiengängen das Examen maatalous- ja metsätieteiden kandidaatti ab und setzen danach ihre Studien für zwei Jahre bis zum Examen maatalous- ja metsätieteiden maisteri (Magister der Landwirtschaft- und Forstwissenschaften) fort. Im internationalen Vergleich werden diese zwei Examen als Bachelor of Science and Master of Science übersetzt. Die Absolventen des Magisterexamens haben das Recht, den Berufstitel metsänhoitaja (Förster) zu benutzen.
Vor der Einführung des finnischen Fachhochschulsystems in den 1990er Jahren wurden Forstingenieure (metsätalousininööri) und Forsttechniker (metsäteknikko) in forstwirtschaftlichen Lehranstalten ausgebildet. Die Forstingenieurausbildung dauerte vier und die Forsttechnikerausbildung drei Jahre. Die Berufsausbildung von Forstarbeitern (Holzvollernterfahrer und Holzfäller) geschieht in Forstberufsschulen und dauert drei Jahre. Abitur verkürzt die Ausbildungszeit auf zwei Jahre.
Filmdokumentationen
- Wolfgang Neumann-Bechstein (Regie): Der Förster vom Kellerwald. TV-Dokumentarfilm. HR 2004, 30 Minuten.
- Jenni Rieger (Regie): Der Schwarzwald-Förster. Ein Revier durchs Jahr. TV-Dokumentarfilm in der Reihe Schlaglicht. SWR 2007, 30 Minuten.
Literatur
- Rolf Zundel: Einführung in die Forstwissenschaft. Ulmer, Stuttgart 1990, ISBN 3-8001-2612-5.
- Walter Kremser: Niedersächsische Forstgeschichte. Eine integrierte Kulturgeschichte des nordwestdeutschen Forstwesens. Heimbund Rotenburg, Rotenburg 1990.
- Kurt Mantel: Wald und Forst in der Geschichte: Ein Lehr- und Handbuch. Schaper, 1990, ISBN 978-3-7944-0163-5.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Förster, der. Duden, archiviert vom am 6. Dezember 2018; abgerufen am 6. Dezember 2018.
- ↑ Förster. In: DWDS – Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache. Abgerufen am 28. November 2020.
- ↑ Maria Hehn: Förster(Innen) und Forstwirtschaft – Klischee und Realität. In: Till Westermeyer, Maria Hehn (Hrsg.): Forstmänner im finstren Walde? Zur Fremdwahrnehmung forstlicher Arbeit damals und heute – Ergebnisse eines Lehrforschungsprojektes (= Arbeitswissenschaftlicher Forschungsbericht. Nr. 6). Institut für Forstbenutzung und forstliche Arbeitswissenschaft, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, November 2007, ISSN 1863-1800, S. 5 ff. (archive.org [PDF]): „Förster/innen-Tätigkeit ist, soweit sie Waldbewirtschaftung im engeren Sinne (wie beispielsweise Holzeinschlag oder Wegebau) betrifft, ausschließlich dispositive – entscheidende, organisierende, überwachende – Tätigkeit. Ausgeführt werden diese Arbeiten von Waldarbeiter/innen oder forstlichen Dienstleister/innen. Der Förster – oder die Försterin – pflanzt nicht selbst Bäume und er/sie fällt sie auch nicht selbst (Lewark 2003; Wonneberger 2005).“
- ↑ Gerhard Stinglwagner, Ilse Haseder, Reinhold Erlbeck: Das Kosmos Wald- und Forstlexikon. 5. Auflage. Kosmos, Stuttgart 2016, ISBN 978-3-440-15524-0, S. 294 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche [abgerufen am 6. August 2020]): „Förster, der: […] F. ist die umgangssprachliche Bez. für alle Forstbeamten ohne Rücksicht auf ihre Laufbahn oder dienstliche Stellung.“
- ↑ Claus-Peter Lieckfeld, Georg Meister: Tatort Wald: Georg Meister und sein Kampf für unsere Wälder. Westend Verlag, Frankfurt am Main 2012, ISBN 978-3-86489-013-0, Glossar, Forsthierarchie (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche): „Leiter der Forstreviere waren die Revierleiter (die eigentlichen Förster, früher Revierförster, zuletzt meist Forstamtsmänner). Die Revierleiter (Förster) hatten die Arbeit der Waldarbeiter (Berufsbezeichnung zuletzt Forstwirt) einzuteilen und zu beaufsichtigen. Früher hatte ein Förster bis zu einhundert Waldarbeiter, zuletzt durchschnittlich nur noch etwa zehn Waldarbeiter in seinem Revier.“
- ↑ Der Weg zum Förster in Bayern. In: waldwissen.net. 3. April 2014, archiviert vom am 6. Dezember 2018; abgerufen am 6. Dezember 2018.
- ↑ Forstliche Berufe. In: waldwissen.net. 10. Januar 2018, archiviert vom am 6. Dezember 2018; abgerufen am 6. Dezember 2018.
- ↑ Revierförster/-in. In: Forstwirtschaft in Deutschland. Archiviert vom am 6. Dezember 2018; abgerufen am 6. Dezember 2018.
- ↑ Forstdienst - dritte Qualifikationsebene (ehemals gehobener technischer Forstdienst) - Revierleiter/-in. In: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - StMELF. Archiviert vom am 6. Dezember 2018; abgerufen am 6. Dezember 2018.
- 1 2 3 4 Geschichtliches über den Förster. In: Landesforsten Rheinland-Pfalz. Archiviert vom am 3. Februar 2019; abgerufen am 3. Februar 2019.
- ↑ Werner Rösener: Jagd und höfische Kultur im Mittelalter (= Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte. Band 135). Vandenhoeck & Ruprecht, 1997, ISBN 3-525-35450-9, ISSN 0436-1180, S. 104 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche [abgerufen am 10. Februar 2019]).
- ↑ Es gibt als entsprechende Bezeichnung auch Forstläufer. Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart; 1793 Bd. 2 , Seite 252.
- ↑ Vgl. Lieselott Enders: Historisches Ortslexikon für Brandenburg. Teil VIII: Uckermark. (= Veröffentlichungen des Staatsarchivs Potsdam. Band 21). Weimar 1986, ISBN 3-7400-0042-2, S. 822. Dort wird in den Ausführungen zum Dorf Röddelin, der für den Wald zuständige Beamte im Jahr 1727 als „Heideläufer“ bezeichnet, im Jahr 1742 als „Unterförster“.
- ↑ Vgl. Lieselott Enders: Historisches Ortslexikon für Brandenburg. Teil VIII: Uckermark. (= Veröffentlichungen des Staatsarchivs Potsdam. Band 21). Weimar 1986, ISBN 3-7400-0042-2, S. 808. Dort wird in den Ausführungen zum Dorf Reiersdorf der für den Wald zuständige Beamte im Jahr 1736 als „Heidereiter“ bezeichnet, im Jahr 1745 als „Oberförster“.
- ↑ Markus Schaller: Forests and Wildlife Management in Germany – A mini-review. In: Eurasian Journal of Forest Science. Band 10, Nr. 1. Hokkaido University Forests, EFRC, 2007, ISSN 2147-7493, S. 59–70 (archive.org [PDF; abgerufen am 21. Januar 2019]).
- ↑ Joachim Göres: Studium der Forstwissenschaften - Lockrufe aus dem Wald. In: Süddeutsche.de. 12. Februar 2018, archiviert vom am 10. Februar 2019; abgerufen am 10. Februar 2019.
- ↑ Andreas Beerlage: Studium mit Jagdschein. In: SPIEGEL ONLINE. 19. Juni 2000, archiviert vom am 10. Februar 2019; abgerufen am 10. Februar 2019.
- ↑ Forstdienst - dritte Qualifikationsebene: Revierleiter oder Revierleiterin - StMELF. In: StMELF. Archiviert vom am 10. Februar 2019; abgerufen am 10. Februar 2019.
- ↑ Bedingungen der Staatspruefung
- ↑ Der Schweiz gehen die Förster aus. auf: nzz.ch. abgerufen 28. Februar 2016.