Friedrich „Fritz“ Auffarth (* 22. Januar 1918 in Eschwege; † 17. August 2004), deutscher Jurist und Arbeitsrechtswissenschaftler, war von 1963 bis 1986 Richter am Bundesarbeitsgericht, zuletzt als dessen Vizepräsident.
Auffarth wurde als Sohn des August Auffahrth (1885–1960, Vizepräsident des Oberlandesgerichts Kassel) und dessen Ehefrau Ingeborg geb. Klein (* 1894, Tochter des Bürgermeisters Karl Klein) in Eschwege geboren. 1940 legte er in München das erste Staatsexamen ab. Nach Kriegsdienst und -gefangenschaft konnte er seine Ausbildung im Jahr 1946 fortsetzen und absolvierte 1949 in Frankfurt am Main das zweite Staatsexamen. 1948 war er an der Universität Marburg promoviert worden.
Zunächst trat Auffarth in den höheren Justizdienst des Landes Hessen ein und war von 1950 bis 1954 als Richter in Kassel tätig. Anschließend war er bis 1959 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet, unterbrochen von einer Referententätigkeit im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung. Von 1959 bis 1962 gehörte Auffarth sodann dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof an, bis er 1963 zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt wurde. 1977 wurde Auffarth zum Vorsitzenden Richter des Sechsten Senats am Bundesarbeitsgericht befördert und 1980 zum Vizepräsidenten dieses Gerichts ernannt. Mit Erreichen der Altersgrenze trat Auffarth 1986 in den Ruhestand.
Neben seiner richterlichen Tätigkeit engagierte sich Auffarth auch wissenschaftlich und übernahm 1968 an der Technischen Universität Braunschweig einen Lehrauftrag für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht. 1975 wurde er dort zum Honorarprofessor ernannt.
Aufgrund seiner großen Verdienste als Wissenschaftler um das Arbeitsrecht und die Arbeitsgerichtsbarkeit wurde ihm 1986 das Große Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Siehe auch: Liste der deutschen Bundesrichter