Walter Fritz Klemke (* 24. August 1902 in Berlin; † 19. Januar 1932 in Berlin-Reinickendorf) war ein Arbeiter und Opfer des Nationalsozialismus in der Weimarer Republik. Er ist Namensgeber der Klemkestraße sowie des Klemkeparks in Berlin-Reinickendorf. Der Felseneck-Prozess, der sich mit dem Tod Klemkes befasste, zählt zu den politischen Skandalen am Ende der Weimarer Republik, da trotz des klaren Sachverhalts des Mordes die Beteiligten durch eine Weihnachtsamnestie entlastet wurden. Der Totschlag oder Totschlagsversuch galten seitens des Gerichts als nicht erwiesen. Die Verantwortlichen wurden nicht zur Verantwortung gezogen. Das Gerichtsurteil sieht als Auslöser für die gewaltsame Konfrontation beidseitig verbreitete Gerüchte über einen geplanten Überfall auf das jeweils andere Lager.
Leben
Entwicklung: Ausbildung, Familie, Hinwendung zur Politik
Klemke war als Sohn des Arbeiter Gotthold Paul Klemke und dessen Ehefrau Anna geb. Ulbrich in der Soldiner Straße 34 in Gesundbrunnen geboren. Seit dem 20. Dezember 1928 war er mit der Arbeiterin Marie Luise Franziska geb. Blümel verheiratet. Zu diesem Zeitpunkt waren sie amtlich in der Winterstraße 8 gemeldet. 1929 verlor Klemke sein Beruf als Bauarbeiter und wurde anschließend arbeitslos. Daraufhin zimmerte sich Klemke eine Laube in der Kolonie Felseneck am Büchsenweg gegenüber dem heutigen Breitkopfbecken für sich und seine Ehefrau zusammen. Klemke erhielt eine wöchentliche Arbeitslosenhilfe von 10,80 Mark. Die Kolonie Felseneck war eine Laubenkolonie von etwa 100 selbst gezimmerten Lauben bzw. Bretterverschlägen von arbeitslosen und verarmten Menschen, die auch in Teilen an den Folgen der Weltwirtschaftskrise litten. Die Sanitärversorgung war in diesen Kolonien meist unzureichend. Aufgrund dieser prekären Lebensbedingungen hatten viele Bewohner meist eine kommunistische Überzeugung. So auch Klemke, welcher drei Tage vor dem Überfall, am 15. Januar 1932, bei einer Lenin-Liebknecht-Luxemburg Gedenkfeier Mitglied der KPD wurde. Einige waren auch in kommunistischen Kampfgruppen organisiert. Anscheinend war Klemke als Mitglied des Kampfbund gegen den Faschismus schon polizeibekannt.
Überfall auf die Laubenkolonie Felseneck
Der Überfall ereignete sich in der Nacht vom 18. zum 19. Januar 1932, wobei die Lauben-Kolonie Felseneck von SA-Männern des Sturmbanns III der Standarte 4 Berlin-Waidmannslust attackiert wurde.
Ein unter Leitung des Sturmbannführers Werner Schulze-Wechsungen im Restaurant Bergschloss in Waidmannslust am 18. Januar stattgefundener SA-Sturmabend zur Gewinnung neuer Mitglieder führte dazu, dass nach Versammlungsschluss etwa 150 SA-Mitglieder (von insgesamt über 200 Teilnehmenden) durch Waidmannslust, Hermsdorf, Frohnau, Tegel, Reinickendorf und Wittenau auf Umwegen auch durch die von Arbeitern dominierte Kolonie Felseneck nach Hause marschierten. Angeblich sollten die in der Kolonie ansässigen SA-Männer schützend begleitet werden. Von den ca. 150 SA-Männer wohnten jedoch nur wenige in Reinickendorf-Ost, die meisten kamen aus den Ortsteilen Frohnau, Hermsdorf und Heiligensee, also entgegen der Marschrichtung. Der SA-Sturmbannführer hatte seinen Männern vorher mit auf den Weg gegeben, dass sie antreffende Kommunisten töten und dann schleunigst abhauen sollten. Der Reviervorsteher des Bezirks Waidmannslust hatte dem SA-Marsch Polizeischutz in Form von sechs Polizisten zuzüglich eines gepanzerten Polizeiwagens zugesagt, um Zusammenstöße zu verhindern.
Die aufgeputschten SA-Männer marschierten in kleinen Gruppen, einer Vorhut, einem Nachtrupp sowie einer Nachhut die Graf-Roedern-Allee und die Flottenstraße entlang, von wo sie über einen Feldweg nach Schönholz gelangten, um dort zwei ihrer Mitglieder zu ihrer Wohnung zu bringen. Anschließend zogen die übrigen Personen durch den Schönholzer Weg (heute Klemkestraße) Richtung Kolonie Felseneck in nun geschlossener Formation. Bei der Annäherung an die Kolonie blieben fünf Polizisten mit dem Polizeiwagen zurück, da die Feldwege durch das Tauwetter unpassierbar waren. Nur ein Polizeibeamter gab in der Laubenkolonie Polizeischutz.
Kurz bevor die Vorhut zum Schönholzer Weg gelangt war, schlug eine Frau in der Laubenkolonie (nach späterer Mitteilung des Kommunistischen Wachdienstes) auf dem Versammlungsplatz die Alarmglocke. Die Kolonisten hatten für diese Nacht bereits Ausschreitungen gegen sie befürchtet und einen eigenen Wachdienst mit Radfahrerpatrouillen aufgestellt. Die SA-Männer provozierten während des Marsches durch die Kolonie die Bewohner, beispielsweise durch das Singen nationalsozialistischer Kampflieder oder die Rufe „Moskau verrecke!“. Die so provozierten Kolonisten und Angehörigen des Kampfbundes gegen den Faschismus wehrten sich, da die SA-Mitglieder zusätzlich auch Steine auf einzelne Hütten warfen. Der bei der SA verweilende Polizist zur Verhinderung weiterer Zusammenstöße versuchte, ein Überfallkommando zu rufen. Die zurückgebliebenen Polizisten hielten eher vergeblich die Nachhut auf.
Klemke schreitet ein und wird getötet
Der Kolonist Fritz Klemke stellte sich als Mitglied des Kampfbundes der Konfrontation mit den SA-Männern mit einer Zaunlatte entgegen. Er wurde jedoch auf seinem Grundstück niedergeschlagen und geprügelt. Im Folgenden feuerten die SA-Männer acht Schüsse auf ihn ab, von denen ihn drei tödlich trafen: am Bauch, am Kopf und in das Herz. Klemkes Ehefrau gab später an, sie habe die SA-Männer „Rauf mit dem Aas aufs Auto, der Hund lebt ja noch! Schlagt ihn doch tot!“ rufen gehört. Klemkes Körper wurde an den Beinen über das Straßenpflaster gezogen und weitere Steinwürfe wurden auf ihn abgegeben. Nach dem Eintreffen von Polizeikräften ließen die SA-Männer von seinem Leichnam ab. Die Sterbeurkunde datiert seinen Todeszeitpunkt auf den 19. Januar 1932, vormittags um zwölf ein halb Uhr.
Nachdem die Bewohner der Kolonie Verstärkung aus Reinickendorf-Ost bekommen hatten, kam es zu erneuten Zusammenstößen mit SA-Anhängern. Im Folgenden wurde der am Überfall beteiligte Sturmbannführer Ernst Schwartz an der Flucht gehindert, eingeholt und zu Boden geschlagen. Messerstiche trafen ihn schwer und er verstarb später im Krankenhaus. Die für den Überfall herangezogenen SA-Schläger Wittkowost aus Neu-Heiligensee und Mandaler aus Hermsdorf sowie zwei Polizisten wurden ebenfalls verletzt.
Später eintreffende Polizeikräfte nahmen rund 60 Beteiligte beider Seiten fest und brachten alle in das Polizeipräsidium Alexanderplatz. Darunter befanden sich 49 Nationalsozialisten und 11 Laubenkolonisten. Die festgenommenen Nationalsozialisten stammten aus: Tegel (10), Reinickendorf-West (7), Waidmannslust (6), Wittenau und Hermsdorf (je 5), Frohnau (4), Lübars und Reinickendorf-Ost (je 3), Heiligensee und Neu-Heiligensee (je 2) sowie aus Rosenthal und Borsigwalde (je einer). Demnach waren 39 Nationalsozialisten mit Wohnort aus den umliegenden Ortsteilen zur Kolonie Felseneck marschiert, 10 wohnten im dortigen Ortsteil Berlin-Reinickendorf.
Am Tag nach dem Überfall fand in der Laubenkolonie eine umfangreiche Razzia statt, die auch zu weiteren Verhaftungen führte.
Am 24. Januar 1932 wurde Klemke bei dem Krematorium Berlin-Wedding beigesetzt. Die Trauerfeier fand rege öffentliche Anteilnahme.
Reaktionen
Nach dem Überfall stilisierten sich die Nationalsozialisten als Opfer. So propagierte Goebbels, einen Überfall seitens der Kommunisten: „Die unter dem Einfluß Moskaus stehende »rote Mordpest« habe durch planmäßige Hetze zu Gewalttätigkeiten gegen Nationalsozialisten aufgefordert. Trotz des mutigen Einsatzes der SA-Leute habe das rote Verbrechergesindel in Felseneck zum wiederholten Male einen deutschen Soldaten gemeuchelt“.
Die Rote Fahne berichtete andererseits von einem geplanten Überfall der Nationalsozialisten: „Planmäßig vorbereiteter Mordüberfall auf die Proletarische Laubenkolonie Felseneck [...] Die Nazis hatten seit längerer Zeit planmäßig die Ermordung des Genossen Klemke vorbereitet“. In den folgenden Monaten wurde eine Hass-Kampagne entfesselt und zum „Proletarischen Massenselbstschutz“ aufgerufen.
Der am 21. Januar 1932 veröffentlichte Bericht des Berliner Polizeipräsidenten stellt eine Schuld seitens der Nationalsozialisten fest:
„Ganz offenbar hat das provozierende und bedrohliche Auftreten der Nationalsozialisten zu dem Zusammenstoß, zur Schießerei und zur Schlägerei in der Straße geführt.“
Felseneck-Prozess
1. Prozess
Der Prozess, häufig Felseneck-Prozess genannt, begann am 20. April 1932. Unter der Leitung de Landgerichtsdirektors Bode wurde wurden scheinbar 24 Personen vor dem Schwurgericht des Landgerichtes III angeklagt. Einer Angabe zufolge nach 8 SA-Männer und 16 Kolonisten. 15 von den Kolonisten wurden wegen Totschlag an dem Sturmbannführer Schwartz und 4 der SA-Männer wurden wegen schweren Landfriedensbruchs und unerlaubten Waffenbesitzes angeklagt.
Als Verteidiger für die Kolonisten trat Rechtsanwalt Hans Litten im Auftrag der Roten Hilfe auf. Anfang Februar veröffentlichte er in derRoten Fahne einen Aufruf für Zeugen, die „sachdienliche Angaben über den nationalsozialistischen Überfall auf die Kolonie ‚Felseneck’ [...] machen können“. Auf der Basis von ihm selbst durchgeführten Ermittlungen teilte er Ende Mai dem Gericht mit, den Schützen ermittelt zu haben. Doch dem Gericht war es nicht gelungen, den Schützen ausfindig oder dingfest zu machen. Dagegen schloss das Gericht Litten „wegen Sabotage“ aus der weiteren Verhandlung aus, was er aber durch eine Beschwerde beim Kammergericht rückgängig machen konnte. Der Einfluss der Nationalsozialisten auf den Staat und die Exekutive war inzsichen so gewachsen, dass die Vorsitzenden des Gerichts im September Litten als befangen erklärten, sodass nach fast dreimonatigen Verhandlungen der Felseneck-Prozess vorerst eingestellt wurde.
2. Prozess
Eine Berufungsverhandlung begann am 17. Oktober 1932 vor einem neu zusammengestellten Schwurgericht unter Vorsitz des Landgerichtsdirektor Böhmert. Der wieder als Verteidiger zugelassene Hans Litten soll im Verlauf des Prozesses Zeugen, die belastendes Material gegen KPD-Mitglieder hervorbringen wollten, mit Drohungen und Versprechungen beeinflusst haben. Als erste Einflussversuiche bekannt wurden, beschlossen die Richter, Rechtsanwalt Litten wegen des „Verdachtes der Zeugenbeeinflussung“ nicht zuzulassen. Eine Beschwerde gegen diesen Beschluss sowie den Antrag auf Befangenheit wurden abgelehnt. Zugleich schied am ersten Verhandlungstag der nationalsozialistische Verteidiger Dr. Plettenberg aus und erklärte zugleich seinen Austritt aus der NSDAP. Da es auch in der zweiten Verhandlung vermehrt zu handgreiflichen Zusammenstößen beider Lager kam, schloss der Landgerichtsdirektor Böhnert letztendlich fünf kommunistische Angeklagte wegen fortgesetzter Störung von der direkten Teilnahme bis zum Urteilsspruch aus. Nach rund zwei Monaten wurden die Beweisaufnahme sowie die Zeugenbefragungen beendet.
Staatsanwaltsrat Paul Stenig, Vorsitzender der Staatsanwaltschaft stellte am 15. Dezember 1932 mehrere Strafanträge: acht Jahre Haft und einen Monat Zuchthaus mit fünf Jahren Ehrverlust gegen den Kommunisten Andres wegen Raufhandels in Tateinheit mit vollendetem und versuchtem Totschlag sowie wegen unbefugter Stichwaffenführung; gegen drei andere Kommunisten wurden jeweils sechs Jahre und sechs Monate Zuchthaus beantragt. Zwei Jahre und sechs Monate sowie drei Jahre Ehrverlust gegen die sechs Nationalsozialisten Grosset und Knuth wegen Raufhandels in Tateinheit mit versuchten Totschlag, gegen zwei weitere Nationalsozialisten wurden je zwei Jahre und drei Monate Zuchthaus sowie drei Jahre Ehrverlust beantragt. Der fünfte SA-Anhänger sollte zwei Jahre ins Zuchthaus kommen und für den sechsten Nazi beantragte die Staatsanwaltschaft Freispruch.
Urteil
Das Urteil wurde durch das Schwurgerichts im Saal 664 des Kriminalgerichts Turmstraße um 15:00 Uhr am 22. Dezember 1932 verkündet. Demnach wurden die kommunistischen Angeklagten Becker und Schön aufgrund von Diebstahls des Fahrrades eines SA-Mannes zu sechs Monaten Zuchthaus verurteilt. Jedoch wurde diese schon durch die Untersuchungshaft verbüßt. Gegen die die restlichen Angeklagten wurde das Verfahren aufgrund der Weihnachtsamnestie des Reichskanzlers Kurt Schleicher eingestellt.
„Die Angeklagten Becker und Schön werden wegen Diebstahls zu je sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Die Strafe gilt als durch die Untersuchungshaft verbüßt. Die Angeklagte Kaiser wird von der Anklage des Diebstahls freigesprochen. Gegen alle Angeklagten wird im übrigen auf Grund des Amnestiegesetzes das Verfahren eingestellt.“
Die Begründung für das Urteil lautete:
„Da Raufhandel, Körperverletzung, Landfriedensbruch, Schußwaffenvergehen und Waffenmißbrauch unter die Amnestie fielen, und da Totschlag oder Totschlagsversuch nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme vom Gericht nicht angenommen werden könne, müsse mit Ausnahme der abgeurteilten Diebstahlsfälle das Verfahren auf Kosten der Staatskasse eingestellt werden.“
Die Täter die den Tod des Arbeiters Fritz Klemkes und den des Sturmbannführers Ernst Schwartz verursacht haben, konnten nicht identifiziert werden, da das Gericht den Tatbestand des Totschlages nicht als erwiesen ansahen. Hinweise auf geplante Überfälle auf das jeweils andere Lager konnte das Gericht nicht feststellen. Vielmehr kamen die Richter zu dem Ergebnis
„daß beide Parteien aus dem Wahn heraus, vom Gegner überfallen zu werden, handelten und somit auf keiner Seite böse Absicht, sondern eine gemeinsame Furcht voreinander die Wurzel des Unglücks wurde.“
Nachgeschichte
Die 1933 erfolgte Machtergreifung der Nationalsozialisten führte zur Verhaftung des Verteidigers Hans Litten. Er kam in das KZ Dachau und wurde dort 1938 ermordet. Die Nationalsozialisten werteten den Überfall als eine von ihren Heldentaten um, indem sie die Straße vor Schönholz in Felseneckstraße umbenannten und für den Sturmbannführer Ernst Schwartz einen Gedenkstein enthüllten. Darauffolgend wurde sie 1947 in Klemkestraße umbenannt.
Im Jahr 1956 wurde der Leiter des KZ Oranienburg und SA-Oberstandartenführer Werner Schulze-Wechsungen in West-Berlin in einem Berufungs-Prozess für den Mord an Fritz Klemke und den Überfall auf die Kolonie Felseneck verantwortlich gemacht. Er war der Anführer der Truppe gewesen, die die Felseneckkolonie 1932 überfallen hatte. Schulze-Wechsungen hatte Fritz Klemke töten lassen. Das West-Berliner Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 40.000 DM.
Siehe auch
Weblinks
- Ein mörderischer Graf. In: Berliner Zeitung. 20. Januar 1961, abgerufen am 10. Juli 2021.
- Archivalie: Sühneverfahren nach den Gesetzen zum Abschluss der Entnazifizierung zu Werner Schulze-Wechsungen (Enthält: 2 Abschriften des Urteils vom 22. Dezember 1932 (Totschlag an Fritz Klemke und schwerer Landfriedensbruch durch SA-Männer in Berlin-Waidmannslust, Laubenkolonie Felsenecke))
Literatur
- Überfall Felseneck. Tatsachen-Bericht von dem Überfall der nationalsozialistischen Mordkolonnen auf die Laubenkolonie Felseneck bei Berlin am 19. Januar 1932. Tribunal-Verlag Auflage. (online).
- Laura Pfaffenhuemer: Hans Litten. Ein Anwalt zwischen den politischen Extremen in der Weimarer Republik. Hrsg.: Universität Wien. 2016, S. 52 (bei http://othes.univie.ac.at [PDF]).
- Knut Bergbauer, Sabine Fröhlich, Stefanie Schüler-Springorum: Denkmalsfigur: biographische Annäherung an Hans Litten, 1903–1938. Wallstein Verlag, 2008, ISBN 978-3-8353-0268-6.
- Modern Histories of Crime and Punishment. Stanford University Press, ISBN 978-0-8047-6841-2.
- Benjamin Carter Hett: Crossing Hitler: The Man Who Put the Nazis on the Witness Stand. Oxford University Press, 2008, ISBN 978-0-19-970859-8.
- Benjamin Carter Hett: Der Reichstagsbrand: Wiederaufnahme eines Verfahrens. Oxford University Press, 2016, ISBN 978-3-644-05511-7.
Anmerkungen
Einzelnachweise
- 1 2 Standesamt Reinickendorf: Todesurkunde Walter Fritz Klemke. Nr. 45/1932.
- 1 2 Standesamt Berlin XIII a: Geburtsurkunde Walter Fritz Klemke. Nr. 1738/1902.
- ↑ Klemke, Fritz im Ehrungsverzeichnis des Luisenstädtischen Bildungsvereins
- 1 2 Klemkestraße. In: Straßennamenlexikon des Luisenstädtischen Bildungsvereins (beim Kaupert)
- 1 2 3 4 5 Knut Bergbauer, Sabine Fröhlich, Stefanie Schüler-Springorum: Denkmalsfigur: biographische Annäherung an Hans Litten, 1903-1938. Wallstein Verlag, 2008, ISBN 978-3-8353-0268-6 (google.de [abgerufen am 25. April 2020]).
- ↑ Standesamt Reinickendorf: Heirat Klemke, Blümel. Nr. 447/1928.
- 1 2 3 4 Titelblatt der Roten Fahne vom 20. Januar. In: Die Rote Fahne. 20. Januar 1932, abgerufen am 20. April 2021.
- 1 2 3 4 5 Christian Striefler: Kampf um die Macht | Striefler, Christian (1993). 1993, S. 359–360 (archive.org [abgerufen am 11. Juli 2021]).
- 1 2 3 Sühneverfahren nach den Gesetzen zum Abschluss der Entnazifizierung zu Werner Schulze-Wechsungen (*25.01.1906). In: Archivportal-D. Abgerufen am 10. Juli 2021.
- 1 2 3 4 Polizeibericht über Reinickendorf – Politische Schuld der Nationalsozialisten. In: Vossische Zeitung. 21. Januar 1932, abgerufen am 20. April 2021.
- ↑ Nationalsozialistische Mordkolonne überfällt Arbeiterkolonie. In: Der Funke. 22. Januar 1932, abgerufen am 11. Juli 2021.
- 1 2 3 Benjamin Carter Hett: Der Reichstagsbrand: Wiederaufnahme eines Verfahrens. Oxford University Press, 2016, ISBN 978-3-644-05511-7 (google.de [abgerufen am 25. April 2020]).
- 1 2 3 4 Der Marsch durch die Laubenkolonie – Die Schuld an den Zusammenstößen in Reinickendorf. In: Vossische Zeitung. 20. Januar 1932, abgerufen am 11. Juli 2021.
- ↑ Der Marsch durch Reinickendorf, Vossische Zeitung, 20. Januar 1932.
- 1 2 3 4 Das Urteil im Felseneck-Prozeß. In: Altonaer Nachrichten – Hamburger neueste Zeitung. 23. Dezember 1932, S. 5.
- 1 2 Benjamin Carter Hett: “Crossing Hitler: The Man Who Put the Nazis on the Witness Stand”. Oxford University Press, 2008, ISBN 978-0-19-970859-8 (google.de [abgerufen am 25. April 2020]).
- 1 2 Laura Pfaffenhuemer: Hans Litten. Ein Anwalt zwischen den politischen Extremen in der Weimarer Republik. Hrsg.: Universität Wien. 2016, S. 52 (bei http://othes.univie.ac.at [PDF]).
- ↑ Modern Histories of Crime and Punishment. Stanford University Press, ISBN 978-0-8047-6841-2 (google.de [abgerufen am 25. April 2020]).
- ↑ Die Stempelbrüder von Felseneck - Aus den Berliner Gerichten. In: Vossische Zeitung. 21. April 1932, abgerufen am 20. April 2021.
- ↑ Felseneck-Zeugen gesucht! In: Die Rote Fahne. 4. Februar 1932, S. 4, abgerufen am 10. Juli 2021.
- ↑ Zuchthausstrafen im Felseneck-Prozeß beantragt. In: Hamburger Nachrichten. 15. Dezember 1932, S. 11.
- ↑ Die Rote Fahne. 22. Dezember 1932, S. 6.
- ↑ Freisprüche im Felsenecke-Prozeß. In: Vossische Zeitung. 23. Dezember 1932, S. 1, abgerufen am 10. Juli 2021.
- ↑ Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin:. 1938, abgerufen am 22. Oktober 2021.
- ↑ Namensliste von aktiven SA-Führern, in www.deutsche-digitale-bibliothek.de, abgerufen am 26. April 2023.
- ↑ "Sühne" für Mord: 40000 Mark. In: Neue Zeit. 6. September 1956, abgerufen am 10. Juli 2021.