Frontbewährung bezeichnet einen besonderen militärischen Einsatz während eines Krieges oder bei bewaffneten Auseinandersetzungen, zumeist in vorderster Linie.

In der deutschen Wehrmacht gab es während des Zweiten Weltkrieges zwei vorgeschriebene Arten der Frontbewährung:

  • Offizieranwärter absolvierten nach Lehrgängen in den Garnisonen ihre Frontbewährung – i. d. R. drei Monate – bei ihren angestammten Truppenteilen.
  • Soldaten aller Dienstränge, konnten zur Frontbewährung von einem Militärgericht verurteilt oder einem dazu befugten Kommandeur wegen eines Vergehens bestraft werden. Teilweise erfolgte dies auch in Umwandlung einer zunächst verhängten Gefängnisstrafe. Diese Soldaten wurden besonderen Einheiten, den Bewährungsbataillonen, zugewiesen, wo sie durch besonderen Einsatz ihre „soldatische Ehre“ zurückerlangen konnten.
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