Der Begriff Gebrauchstauglichkeit steht für

  • die Eignung eines Produktes bei der Nutzung durch bestimmte Benutzer in einem bestimmten Benutzungskontext, die vorgegebenen Ziele effektiv, effizient und zufriedenstellend zu erreichen, siehe Gebrauchstauglichkeit (Produkt)
  • die Erfüllung von Anforderungskriterien an die Benutzbarkeit bei Bauwerken, siehe Gebrauchstauglichkeit (Bauwesen)

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