Die Klassifizierung bestimmter Risiken erfolgt nach Gefährdungs- oder Gefahrklassen:
- bei der Abstufung der Sozialversicherungsbeiträge nach der Unfallgefahr verfahren die gewerblichen Berufsgenossenschaften nach Gefahrklassen, siehe Gefahrtarif
- bei der Anwendung von Chemikalien (z. B. Holzschutzmittel), siehe Schutzstufenkonzept der Gefahrstoffverordnung
- in Bezug auf Hochwasser, siehe Gefährdungsklasse (Überschwemmung)
- im Gewässerschutz, siehe Wassergefährdungsklasse
- im Trinkwasserschutz, siehe Gefährdungsklasse (Trinkwasser)
- früher für brennbare Flüssigkeiten, siehe Gefahrklasse (brennbare Flüssigkeit)
- für den Einsatz brennbarer Stoffe in Gebäuden, siehe Gefährdungsklasse (Brandschutz)
- für den Schutz von Holz und Holzwerkstoffen in bestimmten Konstruktionen, siehe Gefährdungsklasse (Holzschutz)
- zur Abschätzung des Risikos von Versicherungen, z. B. bei Hochwasser, siehe Gefährdungsklasse (Versicherung)
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