Gehör, über mittelhochdeutsch gehoerde („Gehör, Hören, Gehörsinn“) sprachlich abgeleitet von hören, bezeichnet:
- eine Sinneswahrnehmung von Lebewesen, mit der Schall wahrgenommen werden kann, siehe Auditive Wahrnehmung
- die Gesamtheit zur auditiven Wahrnehmung benötigten Elemente (beim Menschen: das Sinnesorgan des Ohrs in Kombination mit der Hörverarbeitung)
- allgemein Beachtung, Zuhören, Gehör verschaffen
- in der Rechtssprache das Recht, angehört zu werden, siehe Rechtliches Gehör
- in der Musik eine besondere musikalische Begabung, siehe absolutes Gehör (Tonhöhengedächtnis)
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