Generalökonom ist in der römisch-katholischen Kirche dasjenige Mitglied einer Ordensgemeinschaft mit zentralistischer Verfassung, einer Gesellschaft des apostolischen Lebens oder eines Säkularinstitutes, das die Verwaltung des Vermögens dieses Instituts unter der Leitung des höchsten Ordensoberen durchführt.

Der Generalökonom wird (gem. Can. 636 §1 CIC) nach Eigenrecht des jeweiligen Instituts eingesetzt und darf nicht mit dem höchsten Ordensoberen identisch sein. Gewöhnlich ist der Generalökonom Mitglied des Generalrats seines Instituts.

Analog wird die Vermögensverwaltung entsprechend verfasster weiblicher Institute von einer Generalökonomin durchgeführt.

Entsprechend der hierarchischen Gliederung der jeweiligen Ordensgemeinschaft gibt es Pendants dazu in den Provinzen (Provinzökonom) und Niederlassungen (Hausökonom).

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