Generalrat bezeichnet
- die dem Gemeindeparlament entsprechende Legislative, die die Gemeindeversammlung ersetzt, in Städten und Gemeinden der Schweizer Kantone Freiburg, Jura, Neuenburg und Wallis, siehe Gemeindeparlament#Übersicht
- ein Leitungsorgan der Internationalen Arbeiterassoziation (IAA), siehe Erste Internationale
- ein Leitungsorgan der Oesterreichischen Nationalbank
- ein Leitungsorgan der Reichsbank während der Weimarer Republik
- eine politische Vertretungsebene im Königreich Bayern, die von 1816 bis 1820 im Rheinkreis existierte, siehe Generalrat (Pfalz)
- ein Organ der Welthandelsorganisation (WTO) nach Artikel IV Absatz 2 des WTO-Vertrages, siehe Generalrat (WTO)
- ein Leitungsorgan römisch-katholischer Ordensgemeinschaften, siehe Generalrat (Kirchenrecht)
- ein Generalrat (Kirchenrecht)#Generalrat des Vatikanstaates Beratungsgremium der Regierung des Vatikan
- das höchste Selbstverwaltungsorgan eines französischen Départements bis 2015, siehe Départementrat
- die gesetzgebende Versammlung des Fürstentums Andorra, siehe Generalrat (Andorra)
- ein Leitungsorgan der spanischen Justiz, siehe Generalrat der rechtsprechenden Gewalt
- einen der Vorläufer der Nationalversammlung Senegals (1879-1920, 1946-1952), siehe Generalrat (1879-1920) und Generalrat (1946-1952)
- Im Kanton Genf werden als Generalrat in der alten Kantonsverfassung von 1847 die "Wähler in ihrer Gesamtheit", also alle Wahl- und Stimmberechtigte, bezeichnet.
Siehe auch:
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.