Georg von Breitenbach (* um 1485 wahrscheinlich in Leipzig, Herzogtum Sachsen; † 1540 oder 1541) war ein Rechtsgelehrter und Kanzler im Kurfürstentum Brandenburg 1540.
Leben
Georg stammte aus der Familie von Breitenbach in Leipzig. 1501 immatrikulierte er sich an der dortigen Universität, 1506 in Frankfurt an der Oder. 1517 war er Doktor beider Rechte und Professor für Zivilrecht in Leipzig. In dieser Zeit trat er auch in den Dienst von Herzog Georg von Sachsen. Seine Einstellung zu Luther verschlechterte sich nach dessen Leipziger Disputation von 1519. 1520 wurde von Breitenbach Vizekanzler der Leipziger Universität, 1525 Ordinarius (oder Vizeordinarius) der Juristischen Fakultät und 1526 Beisitzer im Leipziger Schöppenstuhl.
Von Breitenbach unterstützte Herzog Georg in dessen antireformatorischen Bestrebungen und nahm an Klostervisitationen teil. 1538 bezeichnete ihn Luther deshalb als teuflischen Juristen. Nach der Einführung der Reformation in Sachsen ging Georg von Breitenbach nach Brandenburg, wo er 1540 kurzzeitig Kanzler unter Kurfürst Joachim II. wurde. Bald darauf starb er.
Literatur
- Theodor Muther: Breitenbach, Georg von. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 3, Duncker & Humblot, Leipzig 1876, S. 288.
- Günther Wartenberg: Landesherrschaft und Reformation. Georg von Sachsen und die albertinische Kirchenpolitik bis 1546. Verlag Gerd Mohn, Gütersloh 1988. S. 64. A. 230.
Weblinks
- Porträt Kupferstich, 16. Jahrhundert
Vorgänger | Amt | Nachfolger |
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Wolfgang Kettwig | Kanzler von Brandenburg 1540 | Johann Weinlöben |