Das Gericht Breitenbach (später auch Dörnberger Gericht) war im HRR eine Gerichts- und Verwaltungseinheit mit Sitz in Breitenbach am Herzberg.

Geschichte

Das Gericht Breitenbach war seit 1294 ein Kondominat zwischen dem Stift Fulda und der Grafschaft Ziegenhain. 1294 hatten die Grafen von Ziegenhain eine Hälfte von Fulda als Lehen erhalten und hatten dort die Vogtei inne. Fulda verpfändete seine Hälfte später mehrfach, darunter 1369 an die von Falkenbach. 1400 verkaufte Fulda seinen Besitz an das Erzstift Mainz. 1463 erhielt Hans von Dörnberg d. J. die nun mainzische Hälfte als Lehen. Die andere Hälfte war von Ziegenhain auf die Landgrafen von Hessen-Kassel übergegangen. 1477 gab auch Hessen-Kassel seine Hälfte als Lehen an Hans von Dörnberg. Seit damals blieb das Gericht im Besitz der von Dörnberg unter der Landeshoheit der Landgrafschaft Hessen-Kassel.

1807 ging die Landeshoheit auf das Königreich Westphalen über. Der größte Teil des Gerichtes wurde dem Kanton Breitenbach zugeordnet. Die Gerichtsfunktion ging auf das Friedensgericht Breitenbach über.

Zugehörige Orte

Das Gericht Breitenbach bestand 1434 aus: Breitenbach, Diefenbach, Gehau, Gibgeshöfe (Wüstung), Hatterode, Hohleiche, Machtlos, Oberjossa und Ottersbach (Wüstung). 1585 und später wurden noch genannt: Breitenbach, Gehau, Gibgeshöfe, Hatterode, Lingelbach, Machtlos, Oberjossa und Ottersbach.

Persönlichkeiten

Siehe auch

Literatur

  • Georg Landau: Beschreibung der deutschen Gaue, Band 2 von Beschreibung der deutschen Gaue: Beschreibung des Gaues Wettereiba. Beschreibung des Hessengaues, Gesamtverein der Deutschen Geschichts- und Altertumsvereine, 2. Auflage, 1866, S. 122, 137, Digitalisat.
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