Die Gesamtanlage Inneres Städtle und Vorstadt in Langenburg im Landkreis Schwäbisch Hall in Baden-Württemberg besteht aus dem nahezu unverändert überlieferten historischen Stadtgrundriss einer über Jahrhunderte hinweg bewusst gestalteten kleinen hohenlohischen Residenzstadt.
Beschreibung
Das hohenlohische Residenzstädtchen Langenburg liegt in charakteristischer topographischer Lage auf einem Bergsporn und hat einen gut überlieferten Baubestand des 16. bis frühen 20. Jahrhunderts sowie einen die Stadterweiterungen widerspiegelnden Stadtgrundriss mit teilweise erhaltener Stadtumwehrung und hervorragend erhaltener kulturlandschaftlicher Einbettung durch weitestgehend unbebaute Hanglagen. Es ist außerdem mit einem herrschaftlichen Gartenbereich und vorstädtischen Nutzgärten ausgestattet. Damit handelt es sich bei Langenburg um eine Gesamtanlage gemäß § 19 Denkmalschutzgesetz, an deren Erhaltung ein besonderes öffentliches Interesse besteht.
Nach § 19 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) Baden-Württemberg können die Gemeinden seit 1. Januar 1984 Gesamtanlagen durch Satzung unter Denkmalschutz stellen. Davor erfolgte der Schutz durch Verordnung des zuständigen Regierungspräsidiums. Nicht nur einzelne Kulturdenkmale sind hier geschützt, sondern der ganze Orts- bzw. Stadtkern mit seinem historischen Grundriss, den Straßen und Plätzen, Grün- und Freiflächen sowie der Gesamtheit der historischen Bausubstanz, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Langenburg ist seit 1984 eine geschützte Gesamtanlage.
Siehe auch
Weblinks
Koordinaten: 49° 15′ 12,6″ N, 9° 51′ 0,7″ O