Ein geschützter Begriff ist eine Bezeichnung, die nur unter Erfüllung bestimmter prüfbarer Voraussetzungen verwandt werden darf.
Geschützte Begriffe sind unter anderem:
- Siegel für Handels-Waren, um verlässliche Qualitätsstandards zu gewährleisten
- Warenmarken
- viele Berufsbezeichnungen, geschützt durch eine staatlich geprüfte Ausbildung
Geschützt ist ein Begriff durch seine staatliche Anerkennung. Das kann durch einen Eintrag im Deutschen Patent- und Markenamt erfolgen, durch staatliche Gesetzgebung selbst oder durch das nachträgliche Einklagen des Markenrechts.
Weblinks
- Bio-Siegel der Bundesregierung: http://www.bio-siegel.de
- http://www.markengesetz.de/
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