Ein geschützter Begriff ist eine Bezeichnung, die nur unter Erfüllung bestimmter prüfbarer Voraussetzungen verwandt werden darf.

Geschützte Begriffe sind unter anderem:

Geschützt ist ein Begriff durch seine staatliche Anerkennung. Das kann durch einen Eintrag im Deutschen Patent- und Markenamt erfolgen, durch staatliche Gesetzgebung selbst oder durch das nachträgliche Einklagen des Markenrechts.

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