Der Gewässerschein wird in den deutschen Bundesländern offiziell unterschiedlich bezeichnet, z. B. Fischereierlaubnisschein oder auch nur Erlaubnisschein. Umgangssprachlich ist meist die Bezeichnung Angelkarte üblich. Im Unterschied zum Fischereischein geht es hier nicht um einen allgemeinen Befähigungsnachweis, sondern um die privatrechtliche Erlaubnis, ein ganz konkretes Gewässer zu beangeln. Die Erlaubnis wird gegen ein Entgelt vom Pächter oder Eigentümer des Fischereirechtes ausgestellt, wobei es meist Tages-, Monats- oder Jahreskarten gibt. Ohne einen gültigen Gewässerschein ist das Angeln in den meisten Gewässern strafbar (Fischwilderei). In vielen Bundesländern wird die Anzahl der Gewässerscheine, die der Fischereiberechtigte ausgeben darf, begrenzt, um eine Überfischung zu verhindern. Zum Beispiel werden in Bayern zur Kontrolle der Anzahl die genehmigten Gewässerscheine sogar von der Unteren Fischereibehörde beim Landratsamt abgestempelt, die Ausgabe nicht abgestempelter Erlaubnisscheine ist eine Ordnungswidrigkeit.