Als Gewerk bezeichnet man handwerkliche und bautechnische Arbeiten im Bauwesen.
Im Bauwesen umfasst ein Gewerk im Allgemeinen die Arbeiten, die einem in sich geschlossenen Bauleistungsbereich zuzuordnen sind. Im Baubereich bilden handwerkliche (HWK) und industriell (IHK) geprägte Berufsbilder in der Regel die berufsprägenden Tätigkeiten der Gewerke ab. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) nimmt im Teil C ebenfalls eine Unterteilung der Gewerke vor und beschreibt die jeweiligen allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen. Die Gewerkeeinteilung der VOB/C geht aber meist tiefer als die typischen Vergabeeinheiten bei der gewerksweisen Vergabe. Die öffentlichen Auftraggeber sind im Regelfall zur gewerksweisen Vergabe verpflichtet. Private Auftraggeber können auch komplette Bauleistungen an einen Generalunternehmer vergeben oder Gewerke zusammengefasst ausschreiben.
Klassische Gewerke
Als klassische Gewerke gelten:
- Steinmetzarbeiten
- Zimmerer- und Holzbauarbeiten
- Dachdeckerarbeiten
- Klempnerarbeiten
- Metallbau- oder Schmiedearbeiten
- Trockenbauarbeiten
- Tischlerarbeiten
- Stuckateur- oder Gipserarbeiten
- Fliesenleger
- Elektroinstallationsarbeiten
In neuerer Zeit sind insbesondere durch die notwendige Wärmedämmung die sogenannten Isolierarbeiten hinzugekommen. Die klassischen Gewerke werden z. B. bei den Baumeisterarbeiten in der VOB/C weiter unterteilt in:
Eine weitere Aufteilung der Gewerke findet beim Hochbau in die beiden Gruppen Rohbau und Ausbau statt.