Als Gleichstellungsrichtlinie werden folgende Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft bzw. der Europäischen Union auf dem Gebiet der Gleichstellungspolitik bezeichnet:
- Richtlinie 75/117/EWG des Rates vom 10. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen („Entgeltgleichheitsrichtlinie“)
- seit dem 14.08.2009 nicht mehr in Kraft, aufgehoben durch Art. 34 Abs. 1 Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 05. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen, siehe Erwägungsgrund 1
- Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen („Gleichbehandlungsrichtlinie“)
- seit dem 14.08.2009 nicht mehr in Kraft, aufgehoben durch Art. 34 Abs. 1 Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 05. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen, siehe Erwägungsgrund 1
- Richtlinie 79/7/EWG des Rates vom 19. Dezember 1978 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit
- Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen („vierte Gleichstellungsrichtlinie“)
Siehe auch:
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