Der Gograf (zu Gau) war der Richter im Gogerichtsbezirk.
Erste urkundliche Erwähnung von Gogerichten stammen aus dem 12. Jahrhundert. Nach dem Sachsenspiegel aus der Zeit um 1230 ist der Gograf (gogreve) Richter eines Unterbezirks der Grafschaft und dem Grafen untergeordnet. Er richtet sofort im Fall der handhaften Tat und wird entweder von Fall zu Fall oder auf bestimmte Zeit von den Bewohnern des Gerichtsbezirks gewählt. Das Gericht des Gografen, zu dem sich alle Bauern des Gerichtsbezirks versammeln, findet alle sechs Wochen statt.
Dem norddeutschen Gografen entspricht der hessische und südwestdeutsche Zentgraf, dem Gogericht das Zentgericht.
Analogie im Englischen
Dem Gografen entsprach im Altenglischen der scir-gerefa = der Graf eines Shire (Gaus). Aus diesem Titel entstand die heutige Amtsbezeichnung Sheriff.
Literatur
- Albert K. Hömberg: Grafschaft, Freigrafschaft, Gografschaft, Münster, 1949
Einzelnachweise
- ↑ Sachsenspiegel, Ldr. I/58
- ↑ Sachsenspiegel, Ldr. I/56
- ↑ Sachsenspiegel, Ldr. I/2,4