Als Gottesdienstordnung wird bezeichnet:
- in der katholischen Kirche die Termine und Orte der sonntäglichen und werktäglichen Gottesdienste (siehe auch Heilige Messe, Wort-Gottes-Feier, Gebetsmeinung). Sie werden im Pfarrblatt, auf der pfarrlichen Homepage, als Aushang und mündlich im Gottesdienst als Proklamandum bekanntgegeben.
- in der evangelischen Kirche die Agende, der Ablauf des einzelnen Gottesdienstes, wie er durch feststehende und wechselnde Stücke (Ordinarium und Proprium) geregelt ist.
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