Der Gemeinderat ist das Parlament der Stadt Zürich. Als Legislative ist er die oberste gesetzgebende Behörde in der Stadt. Seine 125 Mitglieder werden in neun Wahlkreisen nach dem Proporzverfahren für vier Jahre gewählt. Die Sitzungen des Gemeinderats finden in der Regel jeden Mittwochabend statt (ausser während der Schulferien). Der Rat tagt üblicherweise im Rathaus von Zürich. Aufgrund von anstehenden Instandsetzungsarbeiten werden die Sitzungen zurzeit im «Rathaus Hard» in Zürich-Aussersihl abgehalten. Die letzte Gesamterneuerungswahl fand am 13. Februar 2022 statt. Am 4. Mai 2022 begann die 36. Legislatur. Sie dauert bis Mai 2026.

Geschichte

Ein Parlament im modernen Sinne mit Gewaltenteilung gibt es in der Stadt Zürich seit 1831. Im gleichen Jahr wurden ein Gemeindegesetz und eine Gemeindeordnung erlassen, die ein Parlament mit Kontrollfunktion gegenüber der Exekutive vorsahen. Im 19. Jahrhundert hat der Gemeinderat (damals: Grosser Stadtrat) noch eher selten getagt. Die wichtigen Entscheide fällte bis 1892 die Gemeindeversammlung. Der Grosse Stadtrat hat mit der Eingemeindung von 1893 einen Teil der Funktionen der Gemeindeversammlung übernommen. In diesem Jahr wurden auch die Initiative und das Referendum als direktdemokratische Instrumente eingeführt. Seit 1893 werden die Legislaturen gezählt. 1934 wurde der Grosse Stadtrat in Gemeinderat umbenannt.

Aufgaben

Der Gemeinderat hat gemäss Art. 53 ff der Gemeindeordnung der Stadt Zürich folgende Aufgaben:

  • Festsetzung des Budgets und des Steuerfusses: Eine der wichtigsten Kompetenzen des Gemeinderats ist die jährliche Festlegung des Budgets der Stadt Zürich. Die Stadt hat ein Budget von etwa 9,5 Milliarden Franken. Wie viel und wo dieses Geld eingesetzt wird, entscheidet der Gemeinderat jeweils im Dezember.
  • Erlass von Gesetzen: Der Gemeinderat erlässt in seiner Funktion als Legislative Gesetze für die Stadt Zürich. Dies sind insbesondere Verordnungen von allgemeiner Wichtigkeit wie beispielsweise die Verordnung über den Einsatz von Bodycams bei der Stadtpolizei oder die Verordnung über die Grundsätze der Vermietung von städtischen Wohnungen. Ebenfalls setzt er die kommunalen Richt- und Nutzungspläne, die Bau- und Zonenordnung sowie Sonderbauvorschriften und Gestaltungspläne fest.
  • Ausgabenbeschlüsse: Ausgaben, die der Stadtrat nicht in eigener Kompetenz tätigen kann, muss er dem Gemeinderat vorlegen. Dieser beschliesst auf Antrag des Stadtrats über diese Ausgaben – zum Beispiel über einen Kredit für den Bau eines neuen Schulhauses. Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken müssen zusätzlich dem Volk vorgelegt werden (obligatorische Volksabstimmung).
  • Einreichen von Vorstössen: Jedes Gemeinderatsmitglied, jede Fraktion und jede Kommission des Gemeinderats ist berechtigt, Vorstösse (Motionen, Postulate, Parlamentarische Initiativen, Globalbudgetanträge, Interpellationen und Schriftliche Anfragen) zuhanden des Stadtrats einzureichen. Ziel eines Vorstosses ist es, die Interessen der Stimmberechtigten der Stadt einzubringen und den Stadtrat aufzufordern, seine Politik diesen Anliegen entsprechend zu gestalten.
  • Abnahme der Rechnung: In seiner Rolle als Aufsichtsorgan nimmt der Gemeinderat jeweils im Juni die Rechnung der Stadt ab.
  • Genehmigung des Geschäftsberichts: Durch den Geschäftsbericht erhält der Gemeinderat Einsicht in die Arbeit des Stadtrats sowie der Stadtverwaltung und kann diese so beaufsichtigen.
  • Wahl diverser Gremien und Leitungen Fachstellen: Der Gemeinderat wählt in seiner Funktion als Volksvertretung zahlreiche Gremien sowie die Leitungspersonen verschiedener Fachstellen. Dazu gehören zum Beispiel die Mitglieder der Schulkommissionen, die Mitglieder der Sozialbehörde, die Direktorin oder der Direktor der Finanzkontrolle, die Ombudsperson sowie die oder der Datenschutzbeauftragte.

Parteien, Fraktionen und Parlamentarische Gruppen

siehe auch Ergebnisse der Kommunalwahlen in Zürich

Im Gemeinderat sind in der laufenden Legislatur acht Parteien vertreten. Die Sitzverteilung sieht wie folgt aus (Stand Februar 2023, nach Sitzverschiebung: −1 GLP / +1 FDP):

Insgesamt 125 Sitze

Eine Fraktion besteht aus mindestens fünf Mitgliedern des Gemeinderats, die in der Regel der gleichen Partei angehören. Es können aber auch Mitglieder zweier oder mehrerer Parteien oder Gruppierungen eine gemeinsame Fraktion bilden. Die Fraktion ist eine wichtige Plattform für die Meinungsbildung zu den Geschäften des Gemeinderats. Für die Führung des Fraktionssekretariats erhalten die Fraktionen von der Stadt finanzielle Beiträge. Die Fraktionen sind gemäss ihrer Stärke in den Kommissionen vertreten.
In der Legislatur 2022 bis 2026 sind im Rat sieben Fraktionen vertreten.

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Sitzverteilung des Gemeinderats seit 1895:

ParteienSPFDP1SVP2GrüneGLPAL3EVP4Die Mitte5LDUPdA6DemokratenÜbrigeTotal
18951853416118
18982251396118
19013154364125
19044447313125
19074947263125
19104946264125
1913533481713125
191660368156125
191960398108125
192244411913125125
19255539119101125
1928594110510125
1931633511169125
193363283132610125
19386029102024125
19424823133731125
1946382541421194125
195040285162844125
1954462773162024125
19584625104172111125
1962462710819141125
19664123117182221125
197041265121526125
19744423481916110125
1978502656191612125
19824236761996125
19863927656171114125
19904725710441288125
19944328195221079125
1998492626721842125
2002492031103291125
20064419241456103125
201039182414125472125
2014392123141396125
20184321171614104125
20223722141817836125

Fussnoten:

1 FDP: 1970 einschliesslich Demokraten
2 SVP: bis 1970 als BGB
3 AL: 1990 bis 1998 als "Alternative Liste Züri 1990"
4 EVP: 2018 mit BDP
5 Die Mitte: vor 2022 als CVP
6 PdA: 1922 bis 1938 als Kommunisten

Quelle: Statistik Stadt Zürich

Mitglieder

Anzahl und Verteilung auf Wahlkreise

Der Gemeinderat besteht aus 125 Mitgliedern. Die Sitze werden gemäss den Bevölkerungszahlen auf neun Wahlkreise verteilt. Die Stadtkreise 1 und 2, 4 und 5 sowie 7 und 8 bilden zusammen einen Wahlkreis, die übrigen Stadtkreise bilden je einen eigenen Wahlkreis. Der Gemeinderat wird alle vier Jahre von den 233 859 Wahlberechtigten der Stadt Zürich (Stand: 2022) an der Urne gewählt, wobei das doppeltproportionale Zuteilungsverfahren nach Friedrich Pukelsheim zur Anwendung kommt. Jedes Ratsmitglied vertritt stadtweit rund 3490 Einwohnerinnen und Einwohner. Um in den Gemeinderat einzuziehen, muss seit 2006 in mindestens einem Wahlkreis die Fünf-Prozent-Hürde überwunden werden. Eine Abschaffung der Sperrklausel wurde 2017 vom Volk abgelehnt. Die letzte Wahl fand am 13. Februar 2022 für die Amtsdauer von 2022 bis 2026 statt.

Präsidium

Die Präsidentin des Gemeinderats im Amtsjahr 2023/2024 ist Sofia Karakostas (SP). Sie ist für ein Jahr gewählt und in dieser Zeit die höchste Stadtzürcherin. Die Präsidentin leitet die Sitzungen des Gemeinderats und übernimmt Repräsentationsaufgaben. Sofia Karakostas (SP) wird in ihrem Amtsjahr vom ersten Vizepräsidenten Guy Krayenbühl (GLP) und vom zweiten Vizepräsidenten Christian Huser (FDP) unterstützt. In der Regel durchläuft die Präsidentin oder der Präsident zuerst das Amt des zweiten und danach des ersten Vizepräsidiums. Das Präsidium wird während der Ratssitzung durch das Ratssekretariat unterstützt. Es ist für sämtliche Protokolle des Rats (Beschluss- und substanzielles Protokoll sowie für die Audio-Aufnahme der Sitzungen) verantwortlich.

Vergütung

Die Mitglieder des Gemeinderats sind Milizpolitikerinnen oder Milizpolitiker, d. h. sie üben neben ihrem Mandat als Gemeinderätin oder Gemeinderat einen Beruf aus. Das Pensum als Gemeinderatsmitglied mit allen Vor- und Nachbereitungen und der Teilnahme an Rats-, Kommissions- und Fraktionssitzungen umfasst mindestens 20 Prozent. Ein zusätzliches Amt wie das Präsidium des Rats oder einer Kommission nimmt deutlich mehr Zeit in Anspruch. Für die Teilnahme an Rats- und Kommissionssitzungen erhalten die Mitglieder des Gemeinderats ein Sitzungsgeld. Das Sitzungsgeld beträgt für eine Sitzung von bis zu 2,5 Stunden Dauer 130 Franken.

Kommissionen

Die Kommissionen sind Arbeitsgruppen für bestimmte sachpolitische Bereiche. Sie beraten die Vorlagen des Stadtrats und stellen Antrag an den Gemeinderat. Die Kommissionsmitglieder sind in ihrer Rolle als Expertinnen und Experten für ihren Zuständigkeitsbereich wichtige Ansprechpersonen für den übrigen Rat. In den Kommissionen werden die Sitze gemäss der Stärke der Fraktionen im Rat verteilt.

Im Gemeinderat gibt es folgende Kommissionen:

  • Geschäftsleitung
  • Ständige Kommissionen: Rechnungsprüfungskommission (RPK) und Geschäftsprüfungskommission (GPK)
  • Sachkommissionen: SK FD (Finanzdepartement), SK GUD (Gesundheits- und Umweltdepartement), SK HBD/SE (Hochbaudepartement/Stadtentwicklung), SK SID/V (Sicherheitsdepartement/Verkehr), SK PRD/SSD (Präsidialdepartement/Schul- und Sportdepartement), SK SD (Sozialdepartement), SK TED/DIB (Tiefbau- und Entsorgungsdepartement/Departement der Industriellen Betriebe)
  • Redaktionskommission (RedK)
  • Interfraktionelle Konferenz (IFK)

Ehemalige Präsidien des Gemeinderats

Dr. Johannes Caspar Ryf war der erste Präsident des Gemeinderats im Jahr 1831. Seit der ersten Eingemeindung vom 1. Januar 1893 besteht der Gemeinderat in der heutigen Form. Als Erster präsidierte diesen Dr. Konrad Escher von den Liberalen. Die erste Präsidentin war Irene Müller-Bertschi (SP) im Jahr 1978. In der folgenden Tabelle sind die Altpräsidien der letzten Jahre aufgeführt.

AmtsjahrNamePartei
2006/07Vohdin ChristopherSVP
2007/08Hug ChristophGrüne
2008/09Jahreiss-Montagnani FiammettaSP
2009/10Schönbächler RobertCVP
2010/11Garzotto MarinaSVP
2011/12Manser Joe A.SP
2012/13Leiser AlbertFDP
2013/14Abele MartinGrüne
2014/15Frei DorotheaSP
2015/16Wiesmann MatthiasGLP
2016/17Bartholdi RogerSVP
2017/18Küng PeterSP
2018/19Bürki MartinFDP
2019/20Heinz SchattSVP
2020/21Helen GlaserSP
2021/22Mischa SchiwowAL
2022/23Matthias ProbstGrüne

Einzelnachweise

  1. 1 2 3 Nicola Behrens: Zürich (Gemeinde). In: Historisches Lexikon der Schweiz., Kapitel 4.1
  2. Gemeindeordnung der Stadt Zürich vom 13. Juni 2021. Stadt Zürich, abgerufen am 2. August 2021.
  3. Statistisches Jahrbuch der Stadt Zürich 2014, S. 379
  4. Statistisches Jahrbuch der Stadt Zürich 1969, S. 398
  5. Resultate Erneuerungswahlen 2018 (Memento des Originals vom 18. Juli 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  6. Gemeindeordnung der Stadt Zürich, Art. 40 Abs. 2
  7. Gemeindeordnung der Stadt Zürich, Art. 8 Abs. 1
  8. Tagblatt: In Zürich bleibt die 5-Prozent-Hürde (Memento vom 1. Dezember 2017 im Internet Archive)
  9. Entschädigungsverordnung des Gemeinderats der Stadt Zürich
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.