Als Großen Titel (im Sinne von lang, nicht unbedingt im Sinne von bedeutend) bezeichnet man die vollständige, beziehungsweise fast vollständige Aufzählung aller Herrscher- und Anspruchstitel. Bei sehr vielen Territorien gab es auch einen mittleren Titel und immer auch einen kleinen Titel, die sich auf wichtige Territorien beschränkten. Die Bezeichnung wurde vor allem verwendet für:
- den Kaiser von Österreich, siehe Großer Titel des Kaisers von Österreich,
- den Deutschen Kaiser, siehe Titulatur und Wappen der Deutschen Kaiser nach 1873.
Siehe auch:
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