Vieh bezeichnet in der Regel domestizierte Nutztiere in der Landwirtschaft, insbesondere den gesamten Tierbestand in einem landwirtschaftlichen Betrieb oder eine andere Gesamtheit von Nutztieren (z. B. „das Vieh auf der Weide“), manchmal auch ein einzelnes Nutztier.

Bedeutungsumfang

Mit Vieh sind oft Rinder gemeint, was sich auch an der Bezeichnung einiger Rinderrassen zeigt (z. B. Fleckvieh, Braunvieh, Gelbvieh), aber auch andere Arten von Nutztieren werden zum Vieh gerechnet (siehe unten: Groß- und Kleinvieh). Geflügel wird zum Kleinvieh gezählt und gelegentlich Federvieh genannt, jedoch werden landwirtschaftlich genutzte Vögel nicht als Vieh bezeichnet.

Es gibt viele Arten von Nutztieren, die nicht zum Vieh zählen. Beispielsweise sind Gebrauchshunde, Honigbienen oder Labormäuse Nutztiere, sie gehören aber nicht zum Vieh.

Mit einem Vieh kann in der Umgangssprache auch irgendein Tier gemeint sein. Die mundartliche Form Viech hat abwertenden Charakter. Bei übertragenem Gebrauch kann sich Vieh oder Viech auf einen „tierischen“, unkultivierten Menschen beziehen.

Großvieh und Kleinvieh

Einteilung nach Nutzungsart

Entsprechend der vorrangigen Nutzung wird Vieh unterteilt in Fleischvieh bzw. Schlachtvieh (für die Fleischerzeugung), Milchvieh (Rinder für die Milchproduktion) und Zugvieh bzw. Arbeitsvieh (zum Beispiel Pferde, Ochsen). Höhenvieh ist eine Sammelbezeichnung für Gebirgsrassen von Rindern.

Als Faselvieh bezeichnete man noch um 1800 das zur Zucht bestimmte Vieh, zum Unterschied zum Mastvieh. Da man es nur notdürftig fütterte, bedeutete Faselvieh oft überhaupt mageres, ungemästetes Vieh. Gemeindeverordnungen verpflichteten Haushaltungen zur Haltung des Faselviehs.

Siehe auch

Commons: Vieh – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Vieh – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikiquote: Vieh – Zitate

Einzelnachweise

  1. Vgl. Vieh bei Duden online
  2. Vgl. Viech bei Duden online
  3. Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2, Leipzig 1796, S. 51, Stichwort Faselvieh
  4. Hans-Werner Johann, Simmern: Aus der Geschichte der jüdischen Gemeinde. In: Interessante Zeitgenossen / Interesting Contemporaries. Hartung-Gorre Verlag, Konstanz 1998, S. 268, ISBN 3-89191-888-7. Zitat:
    Ähnlich wie in Gemünden wurden die Juden in Laufersweiler 1750 von dem Halten des „Faselviehs“ befreit. In einem „Decretum“ vom 16. November 1750 heißt es: „Weilen supplicierende Judenschaften bekanntlich keinen bürgerlichen Nutzen ziehet, so wird selbige künftighin kein bürgerliches Haus ohne vorherige herrschaftlichen Consens und ohne sich anfordernis wegen Haltung des Faselviehs mit der Gemeind behörend abgefunden zu haben, an sich bringen sollen, welches Amtmann Kirchner zur weiters nöthigen Verfügung und Beobachtung commencieret wird. gez. Fhr. Erbschenk von Schmidtburg.“
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