Die Gruppe der Großwürdenträger des Französischen Kaiserreichs (französisch Grands dignitaires de l’Empire français) bildete im Ersten Kaiserreich unter Kaiser Napoleon I. von 1804 bis 1814 und 1815 den Personenkreis der obersten Würdenträger des Staates und bei Hof. Mit der Restauration der Bourbonen abgeschafft, wurden diese Ämter im Zweiten Kaiserreich unter Kaiser Napoleon III. nicht wieder eingeführt.

Geschichte

Mit der Verfassung (Senatus Consultum) vom 18. Mai 1804 führte Napoleon für seinen Staat sechs neue Ämter ein, die in groben Zügen den Erzämtern des Heiligen Römischen Reichs nachgebildet waren. Es waren diese die Ämter eines Reichserzkanzlers (archichancelier de l’Empire), Staatserzkanzlers (archichancelier d’État), Erzschatzmeisters (architrésorier), Großwahlherrn (grand électeur), Kronfeldherrn (connétable) und Großadmirals (grand amiral).

In den folgenden Jahren schuf Napoleon weitere Positionen, deren Inhaber den Großwürdenträgern von 1804 gleichgestellt waren. So wurden 1807 die Ämter eines Vize-Kronfeldherrn (vice-connétable), Vize-Großwahlherrn (vice-grand-électeur) und Vize-Großadmirals (vice-grand-amiral) eingeführt, 1809 die Ämter eines Generalgouverneurs der Departements jenseits der Alpen (gouverneur général des départements au-delà des Alpes), Generalgouverneurs der Departements von Holland (gouverneur général des départements de Hollande) und Großherzogs der Toskana (grande-duc de Toscane), schließlich 1810 das Amt eines Generalgouverneurs der Departements Rom und Trasimeno (gouverneur général des départements de Rome et du Trasimène).

Bei der Besetzung der einzelnen Ämter griff der Kaiser der Franzosen von 1804 bis 1814 und 1815 in starkem Ausmaß auf seine nähere Verwandtschaft zurück. So zählten zu den Großwürdenträgern Napoleons Geschwister Joseph, Louis und Elisa, seine Schwäger Joachim Murat und Camille Borghèse sowie sein Stief- und Adoptivsohn Eugène de Beauharnais. Lebrun und Cambacérès waren zwar nicht mit Napoleon verwandt, hatten aber während des 2. Konsulats vom 24. Frimaire VIII zusammen mit ihm die drei höchsten Ämter des Staates bekleidet.

Joseph Fesch, Erzbischof von Lyon und Kardinal, war ein Halbonkel Napoleons und erhielt 1805 die Funktion des Großalmoseniers des Kaiserreiches (grand aumônier de l’Empire) übertragen, die in der Tradition des bereits im Ancien Régime existierenden Amtes des Großalmoseniers von Frankreich stand und dem Haushalt des Kaisers zugeordnet war. Es zählte daher nicht, wie immer wieder zu lesen ist, zur Gruppe der Großwürdenträger des Kaiserreichs.

Funktion und Privilegien

Bei den Ämtern der Großwürdenträger handelte es sich im Wesentlichen um reine Ehrentitel, auch wenn ihnen durch die Verfassung des Kaiserreiches bestimmte Funktionen zugewiesen waren.

Die Großwürdenträger wurden vom Kaiser der Franzosen auf Lebenszeit ernannt und waren unabsetzbar. In ihren Rechten waren sie den princes de l’Empire der noblesse impériale gleichgestellt und rangierten im Protokoll zwischen diesen und den ducs de l’Empire. Von Amts wegen waren alle Großwürdenträger außerdem Senatoren und Staatsräte, bildeten den Großen Rat des Kaisers und waren Mitglieder des Geheimen Rates. Die Ämter der Großwürdenträger waren in der Regel nicht mit den normalen Ministerämtern des Kaiserreichs vereinbar, doch hatten die Großwürdenträger Anspruch auf eine finanzielle Vergütung von einer Drittelmillion Franc pro Jahr. Allein der Kaiser konnte einen Großwürdenträger durch Verhaftung, Entfernung oder Verbannung für höchstens ein Jahr sanktionieren.

Das System der napoleonischen Heraldik sah für die Großwürdenträger eine Reihe von Amtssymbolen vor, die ihren besonderen Rang auch bildlich kenntlich machten. Jene ducs de l’Empire, die zur Gruppe der Großwürdenträger zählten ohne Mitglieder der kaiserlichen Familie zu sein, führten anstatt des an sich für ducs vorgesehenen sternenbesetzten roten Schildhauptes das blaue Schildhaupt der princes de l’Empire, das jedoch nicht mit dem goldenen napoleonischen Adler, sondern mit goldenen heraldischen Bienen („Napoleonische Bienen“) versehen war. Auf dem Schild befand sich die heraldische Kopfbedeckung ihres Adelsranges, dahinter gingen helmdeckenartige goldene Arabesken hervor. Ferner stand ihnen ein innen mit Hermelin gefütterter, außen blauer und mit goldenen Bienen besäter Wappenmantel zu, der oben von einer hermelingestulpten blauen, dem Kurhut ähnlichen Ehrenmütze (bonnet d’honneur) gehalten wurde. Jene princes de l’Empire, die zur Gruppe der Großwürdenträger zählten ohne Mitglieder der kaiserlichen Familie zu sein, führten in ihrem blauen Schildhaupt sowohl die goldenen Bienen der Großwürdenträger als auch den goldenen Adler der princes. Ihre Wappenmäntel waren innen hermelingefüttert und außen blau, trugen jedoch keine heraldischen Bienen.

Liste der Ämter und ihrer Inhaber

Ernennung 1804

Ernennung 1807

Ernennung 1809

Ernennung 1810

Nicht besetzt

  • Vize-Großadmiral (vice-grand-amiral)
  • Generalgouverneur der Departements Rom und Trasimeno (gouverneur général des départements de Rome et du Trasimène)

Literatur

  • Thierry Lentz: «Grands dignitaires de l’Empire» in: Thierry Lentz (H.g.): Quand Napoléon inventait la France: Dictionnaire des institutions politiques, administratives et de cour du Consulat et de l’Empire, Paris 2008 (ISBN 978-2-84734-410-3), S. 333–334.
  • Nicole Gotteri: Grands Dignitaires, Ministres et Grands Officiers du Premier Empire. Nouvelles Éditions Latines, 1990, ISBN 2-7233-0411-6 (französisch, google.com).
  • Jean F. Tulard: Dictionnaire Napoléon. French & European Publications, Incorporated, 1989, ISBN 0-8288-2491-6 (französisch, google.com).
  • Guida Myrl Jackson-Laufer: Women Rulers Throughout the Ages: An Illustrated Guide. ABC-CLIO, 1999, ISBN 978-1-57607-091-8 (englisch, google.com).}
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.