Mit Höchststau ist der genormte Begriff Höchstes Stauziel gemeint.

Er gibt die absolute Höhe des Stauspiegels beim Überlauf über die Hochwasserentlastung über der jeweils gültigen Bezugshöhe in Metern an. Das Höchste Stauziel setzt sich aus der baulichen Vollstau-Höhe und der dynamischen Überfallhöhe zusammen. Letztere ist vom gewählten Bemessungshochwasser abhängig.

Landläufig wird mit dem Begriff auch die historisch höchste Staumarke eines Gewässers bezeichnet.

  • Friedhelm Garbe: Entwicklung der Anforderungen zur Tragsicherheit von Talsperren – Gewichtsstaumauern in Deutschland. Hrsg.: Deutsches TalsperrenKomitee. Siegen 28. April 2004, S. 9 (talsperrenkomitee.de (Memento vom 5. März 2016 im Internet Archive)Vorlage:Webarchiv/Wartung/Linktext_fehlt [PDF; 1,2 MB; abgerufen am 4. August 2021]).
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