Das NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit war von 1967 bis 1990 eine geheime Einrichtung der „Hauptabteilung IX/11“ des Staatssicherheitsdienstes der DDR. Diese war formal für die „Aufklärung und Verfolgung von Nazi- und Kriegsverbrechen“ zuständig, faktisch in Zusammenarbeit mit der „Hauptabteilung XX/4“ auch zum propagandistischen Missbrauch der aus den Akten gewonnenen Informationen durch die SED.

Entstehung und Organisation des Archivs

Das NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit wurde 1967 gegründet und unterlag der Geheimhaltung. Es wurde zusammen mit dem Dienstsitz der dafür zuständigen „Hauptabteilung IX/11“ („Aufklärung und Verfolgung von Nazi- und Kriegsverbrechen“) in der „Villa Heike“ in der Freienwalder Straße 17 im Sperrgebiet des MfS in Berlin-Hohenschönhausen untergebracht, die vormals als KGB-Gefängnis genutzt und bereits 1951 von der Sowjetischen Kontrollkommission dem MfS übertragen worden war. In dem ehemaligen Verwaltungsgebäude und in den rückwärtigen Fabrikhallen wurden bei der Auflösung des Archivs 7 bis 11 km Aktenbestände und zahlreiche Mikrofilme gelagert. Das MfS führte dort alle in der DDR vorhandenen Unterlagen aus der Zeit des Nationalsozialismus zentral zusammen, darunter personenbezogene Akten zu ca. einer Million früherer NSDAP-Mitglieder aus Ost und West.

Bestimmung und Nutzung

Die „Hauptabteilung IX/11“ hatte den Auftrag, im NS-Archiv alle in der DDR verfügbaren Unterlagen aus der Zeit des „Dritten Reiches“ zusammenzufassen, zu sichten und zu katalogisieren, um sie geheimpolizeilich verwertbar zu machen. In „politisch-operativen Aufträgen“ wurden Zielpersonen im In- und Ausland als NS- und Kriegsverbrecher einer strafrechtlichen Verfolgung zugeführt oder zur Zusammenarbeit mit dem MfS erpresst. Um die Fiktion eines antifaschistischen Staates zu wahren, wurden Täter nur dann verfolgt, wenn sie keine exponierte Stellung in der DDR hatten. Darum blieben beispielsweise Johannes Adam (SS-Wachmann und in der DDR Professor für Biologie) und Rosemarie Albrecht (2004 stand sie auf der Liste der meist gesuchten NS-Kriegsverbrecher des Simon Wiesenthal Center) unbehelligt, zu denen Unterlagen im NS-Archiv verwahrt wurden. Historikern war die Einsicht in den Aktenbestand nur unter Aufsicht und eingeschränkt möglich.

Der Archivalienkorpus wurde ebenso für Propagandazwecke benutzt mit dem Ziel, die Bundesrepublik Deutschland politisch zu destabilisieren und als „Land der Täter“ herauszustellen. Beispiele sind die Kampagnen gegen Heinrich Lübke, Kurt Georg Kiesinger, Hans Globke und Theodor Oberländer. Westdeutsche Funktionsträger wurden dazu über an die dortige Presse lancierte Unterlagen als „Nationalsozialisten“ gebrandmarkt, wozu auch Fälschungen verwendet und Akten neu zusammengestellt wurden. So ließ die „Hauptabteilung XX/4“ beispielsweise unter den Codenamen „Aktion Vergißmeinnicht“ und „Aktion J“ fingierte antisemitische Flugblätter herstellen („Dich hat man wohl vergessen, zu vergasen!“), die als vermeintliche Neonazi-Propaganda der Deutschen Reichspartei gestaltet waren und von fiktiven Adressen in der Bundesrepublik an Juden in Deutschland verschickt wurden.

Die Zeit nach der Wende

Nach der Auflösung des Archivs wurden die Akten 1990 kurzzeitig der Aufsicht des Zentralen Staatsarchivs der DDR unterstellt und nach dessen Auflösung vom Bundesarchiv übernommen, in dem seit Juni 2021 auch die zwischenzeitlich im BStU gelagerten Schriftstücke verwahrt sind.

Literatur

  • Henry Leide: Auschwitz und Staatssicherheit – Strafverfolgung, Propaganda und Geheimhaltung in der DDR. Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Berlin 2019, ISBN 978-3-946572-22-0, PDF.
  • Henry Leide: NS-Verbrecher und Staatssicherheit. Die geheime Vergangenheitspolitik der DDR. (= Analysen und Dokumente der BStU. Band 28). 3. Auflage. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2007, ISBN 978-3-525-35018-8.
  • Dagmar Unverhau: Das „NS-Archiv“ des Ministeriums für Staatssicherheit. Stationen einer Entwicklung. (= Archiv zur DDR-Staatssicherheit). LIT Verlag, Münster 1998, ISBN 3-8258-3512-X.

Einzelnachweise

  1. 1 2 3 4 5 6 Alexander-Martin Sardina: »Hello, girls and boys!« – Fremdsprachenunterricht in der SBZ und DDR. Wolff-Verlag, Berlin 2018, ISBN 978-3-941461-28-4, Fußnoten 672 und 673.
  2. „Die Illusion ist zu Ende. Stasi ließ nützliche NS-Verbrecher in Ruhe“. In: Frankfurter Rundschau. 5. März 1997.
  3. Sabine Dumschat: Archiv oder „Mülleimer“? Das „NS-Archiv“ des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR und seine Aufarbeitung im Bundesarchiv. (PDF) Abgerufen am 15. Februar 2019.
  4. Die SED-Diktatur und die NS-Vergangenheit in Deutschland. Abgerufen am 15. Februar 2019.
  5. Sven Felix Kellerhoff: Wie Erich Mielkes „Sonderspeicher“ vom Bundesarchiv geleert wird. 14. Oktober 2005, abgerufen am 15. Februar 2019.
  6. Potsdam beendet Erschließung des NS-Archivs der Stasi. 10. Mai 2018, abgerufen am 15. Februar 2019.
  7. Henry Leide: NS-Verbrecher und Staatssicherheit. Die geheime Vergangenheitspolitik der DDR. 1. Auflage. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2005, ISBN 3-525-35018-X, S. 81.
  8. Hubertus Knabe: West-Arbeit des MfS: das Zusammenspiel von "Aufklärung" und "Abwehr". Ch. Links Verlag, Berlin 1999, ISBN 3-86153-182-8, S. 85 f.
  9. Hauptabteilung IX/11 (Aufklärung von Nazi- und Kriegsverbrechen). Abgerufen am 14. Juni 2019.
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