Hauptanschlusskennzeichen (HKZ) ist eine veraltete Bezeichnung für das Signalisierungsverfahren bei analogen Telefonleitungen des deutschen Telefonnetzes. Als Wahlverfahren werden das Impulswahlverfahren und das Mehrfrequenzwahlverfahren eingesetzt. Bei Telefonanschlüssen mit Hauptanschlusskennzeichen ist keine Durchwahl möglich. Werden HKZ-Telefonanschlüsse auf eine Telefonanlage geschaltet, ist es nicht möglich, eine bestimmte Nebenstelle innerhalb der Telefonanlage direkt zu erreichen, hier geht der Weg immer über den Abfrageplatz. Telefonanschlüsse mit Hauptanschlusskennzeichen werden auch „Hauptanschlüsse“ genannt.

Siehe auch

  • Planung, Bau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen in öffentlichen Gebäuden (abgerufen am 3. Juli 2017)
  • Patentanmeldung EP2696554A1: Verfahren zum Abruf einer Mediendatei in einem Telekommunikationssystem, ein Computerprogrammprodukt zum Ausführen des Verfahrens und ein Telekommunikationssystem zum Abruf der Mediendatei. Angemeldet am 24. Mai 2013, veröffentlicht am 12. Februar 2014, Anmelder: Unify GmbH & Co KG, Erfinder: Martin Glaser et al (Abschnitt 0027, Seite 15, Zeile 26).
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