Hauptkommissar ist eine Bezeichnung für:
- ein Amt im gehobenen Dienst bei der deutschen Polizei; siehe Polizeihauptkommissar
Hauptkommissar war eine Bezeichnung für:
- einen höheren deutschen Verwaltungsbeamten in den während des Zweiten Weltkriegs eroberten und unter Zivilverwaltung gestellten Gebieten. Der Hauptkommissar stand an der Spitze eines Hauptbezirks, der wiederum in mehrere Kreisgebiete gegliedert war. Er war in etwa gleichrangig mit einem Regierungspräsidenten im Reichsgebiet. Nachgeordnet waren der Gebietskommissar, vorgesetzt die Generalkommissare und die Reichskommissare.
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