Die Reichsmatrikel, auch Heeresmatrikel, waren ein Verzeichnis der Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches, in dem deren für die Reichsarmee zu stellende Truppen in genauen Zahlen und/oder die finanziellen Leistungen für den Unterhalt des Heeres festgehalten wurden (der sogenannte Römermonat). Der Eintrag in die Matrikel wurde häufig als wichtiges Indiz für die – nicht immer unumstrittene – Reichsunmittelbarkeit eines Reichsstandes angesehen. Die Bedeutung der Matrikel für die historische Forschung besteht darin, dass in dieser alle Reichsstände erfasst wurden. Sie enthalten jedoch auch offensichtliche Irrtümer.
Geschichte
Erstmals kam eine Aufstellung der für ein Reichsheer zu stellenden Truppen auf dem Reichstag 1422 zu Nürnberg zustande. Den ersten Reichskreisen, die auf dem Reichstag von Augsburg 1500 geschaffen wurden, wurden diese Truppenkontingente als Kreistruppen zugeordnet. Mit der Schaffung vier weiterer Reichskreise im Jahre 1512 wurden nun auch die österreichischen Erblande und die Kurfürstentümer mit in die Kreisverfassung eingebunden. Die auf dem Wormser Reichstag von 1521 aufgestellte „allzeit neueste Matrikel“ bestimmte das einfache Reichsaufgebot, das „Simplum“, mit 4.202 Reitern und 20.063 Fußknechten, später vereinfacht auf 4.000 bzw. 20.000 Mann. Die Reichsmatrikel wurden aufgrund der Türkenhilfe 1532 und beruhend auf den Beschlüssen des Nürnberger Exekutionstages 1663 erneuert. Die Reichsheeresverfassung („Reichsdefensionalordnung“) von 1681 bestimmte dann endgültig die Zusammensetzung des Reichsheeres.
Literatur
- Reichs-Matrickel. In: Johann Heinrich Zedler: Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste. Band 31, Leipzig 1742, Sp. 114–158.