Allgemeines
Name Heptachlor
Andere Namen

1,4,5,6,7,8,8-Heptachlor-3a,4,7,7a-tetrahydro-4,7-methanoinden

Summenformel C10H5Cl7
Kurzbeschreibung

weißer Feststoff mit campherähnlichem Geruch

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 76-44-8
EG-Nummer 200-962-3
ECHA-InfoCard 100.000.876
PubChem 3589
Wikidata Q417891
Eigenschaften
Molare Masse 373,32 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

1,58 g·m−3 (9 °C)

Schmelzpunkt

95–96 °C

Siedepunkt

145 °C (2 hPa)

Dampfdruck

0,053 Pa (25 °C)

Löslichkeit

schlecht in Wasser (<1 g·l−1 bei 20 °C)

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), ggf. erweitert

Gefahr

H- und P-Sätze H: 300+310351373410
P: 201202273280301+310302+352+310
MAK

DFG/Schweiz: 0,05 mg·m−3 (gemessen als einatembarer Staub)

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Heptachlor ist ein Insektizid, das als Kontakt- oder Fraßgift wirkt. Es wurde vor allem gegen Bodeninsekten und Termiten, teilweise auch gegen Anopheles-Mücken als Malaria-Überträger sowie als Pflanzenschutzmittel eingesetzt.

Beim Menschen führt Heptachlor zu Leberschäden und zu einer Überreizung des Zentralnervensystems. Es steht im Verdacht, Krebs zu erregen. Die Halbwertszeit im Boden beträgt bis zu zwei Jahre.

Synthese und Zusammensetzung

Heptachlor wird dargestellt mittels einer Reaktion von Hexachlorcyclopentadien mit Cyclopentadien, bei welcher Chlorden als Zwischenprodukt entsteht. Dieses wird im Dunkeln und unter Beigabe von Bleicherde zu technischem Heptachlor chloriert.

Technisches Heptachlor besteht aus einer komplexen Mischung verschiedener Komponenten. Größtenteils setzt sich die Mischung zu 72 % aus den beiden Enantiomeren (+)- und (−)-Heptachlor zusammen, ferner sind 18 % trans-Chlordan, 2 % cis-Chlordan, 2 % Nonachlor, 1 % Chlorden, 0,2 % Hexachlorbuta-1,3-dien und 10 bis 15 weitere Komponenten enthalten.

Analytischer Nachweis

Der chemisch-analytische Nachweis in Umweltproben, Lebens- und Futtermitteln erfolgt nach geeigneter Probenvorbereitung zur Abtrennung der Matrix und gaschromatographischer Abtrennung von Nebenkomponenten mittels hochauflösender massenspektrometrischer Techniken wie der Flugzeitmassenspektrometrie (Time-of-Flight-Massenspektrometrie).

Heptachlorepoxid

Heptachlor wird biotisch und abiotisch zu Heptachlorepoxid oxidiert. Dieses ist stabiler als Heptachlor und wird auch langsamer abgebaut. Durch den abiotischen Abbau entsteht eine racemische Mischung aus (−)- und (+)-Heptachlorepoxid, während Heptachlor im Metabolismus hauptsächlich zum (+)-Enantiomer umgesetzt wird.

Verbot

Im Stockholmer Übereinkommen vom 22. Mai 2001 wurde ein weltweites Verbot zur Herstellung, Verkauf und Anwendung von zwölf persistenten organischen Schadstoffen (POP = persistent organic pollutants) ratifiziert. Unter diesem „dreckigen Dutzend“ befindet sich auch Heptachlor. Am 17. Mai 2004 erlangte das Übereinkommen nach der Ratifizierung durch den 50. Beitrittsstaat globale Rechtsgültigkeit.

In den Staaten der EU und in der Schweiz sind keine Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff zugelassen.

In Deutschland darf im Trinkwasser der Grenzwert von 30 ng pro Liter für Heptachlor und sein Epoxid gemäß Trinkwasserverordnung nicht überschritten werden, die Höchstmenge für (pflanzliche) Lebensmittel beträgt 10–100 µg/kg.

Literatur

  • Chlordane and Heptachlor, IARC Monographs on the Evaluation of Carcinogenic Risks to Humans, 2001, ISBN 978-92-832-1279-9.

Einzelnachweise

  1. 1 2 3 4 5 6 7 8 Eintrag zu Heptachlor in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 4. November 2021. (JavaScript erforderlich)
  2. International Chemical Safety Card (ICSC) für Heptachlor bei der International Labour Organization (ILO), abgerufen am 13. Januar 2016.
  3. Eintrag zu Heptachlor im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), abgerufen am 1. Februar 2016. Hersteller bzw. Inverkehrbringer können die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung erweitern.
  4. Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva): Grenzwerte – Aktuelle MAK- und BAT-Werte (Suche nach 76-44-8 bzw. Heptachlor), abgerufen am 2. November 2015.
  5. 1 2 3 Opinion of the Scientific Panel on contaminants in the food chain [CONTAM] related heptachlor as an undesirable substance in animal feed. In: EFSA Journal. Band 5, Nr. 6, 2007, S. 478, doi:10.2903/j.efsa.2007.478.
  6. Eric J. Reiner, Adrienne R. Boden, Tony Chen, Karen A. MacPherson und Alina M. Muscalu: Advances in the Analysis of Persistent Halogenated Organic Compounds. In: LC GC Europe. 23 (2010) 60–70.
  7. Externe Identifikatoren von bzw. Datenbank-Links zu Heptachlorepoxid: CAS-Nummer: 1024-57-3, EG-Nummer: 213-831-0, ECHA-InfoCard: 100.012.574, GESTIS-Stoffdatenbank: 510253, PubChem: 15559699, ChemSpider: 34451736, Wikidata: Q27094563.
  8. Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission: Eintrag zu Heptachlor in der EU-Pestiziddatenbank; Eintrag in den nationalen Pflanzenschutzmittelverzeichnissen der Schweiz, Österreichs und Deutschlands, abgerufen am 26. März 2016.
  9. Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001, Anlage 2 (zu § 6 Absatz 2) Teil I.
  10. Gerhard Eisenbrand (Hrsg.) und Peter Schreier (Hrsg.): RÖMPP Lexikon Lebensmittelchemie. 2. überarbeitete Auflage, 2006; Georg Thieme Verlag; S. 498.
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