Als Herdmauer bezeichnet man im Bauingenieurwesen eine Mauer am Fuße eines Staudamms oder einer Staumauer, meist an der dem Wasser zugewandten Seite.

Herdmauern dienen zur Verlängerung des Sickerwegs, zur Eindämmung der Strömung unterhalb des Staubauwerks oder von Wasserverlusten und zur Vermeidung einer Grundbruchgefahr durch dort installierte Kontroll- und Messvorrichtungen.

Oftmals werden Herdmauern mit einem Kontrollgang versehen. In diesem Fall kann mittels der Herdmauer auch eine Injektionsdichtung (bzw. der Dichtungsschleier) erneuert werden.

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