Hofpostamt war die Bezeichnung einzelner größerer meist königlicher, kaiserlicher und kurfürstlicher Postämter. Vor der Gründung des Deutschen Reiches 1871 gab es Hofpostämter in:

Danach war es nur noch dem Hofpostamt in Berlin mit Allerhöchster Genehmigung erlaubt, diesen Titel zu nutzen, um die Überlieferung zu wahren.

Weitere Hofpostämter gab es außerdem in:

Literatur

  • Handwörterbuch des Postwesens:
    • 1. Auflage von 1926: S. 292–293 (Aufsatz von L. Schneider)
    • 2. Auflage von 1953: S. 360–361 (gleicher Aufsatz wie 1. Auflage mit Ergänzungen)
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