Israelitische Kultusgemeinde ist ein Synonym für den Ausdruck jüdische Gemeinde (Kehillah). Er wird vor allem in Österreich, aber auch in der Bundesrepublik Deutschland und in der Schweiz benutzt.

Oft wird das Wort mit „israelisch“ verwechselt, das Wort „israelitisch“ umschreibt jedoch den jüdischen (mosaischen) Glauben und die Kultur. Die Bezeichnung geht auf Kaiser Franz Joseph I. zurück, der in einer Ansprache am 3. April 1849 die Worte: „Israelitische Gemeinde von Wien“ verwendete. Seither ist in Österreich der Ausdruck Israelitische Kultusgemeinde (IKG) der amtliche Name für jüdische Gemeinden.

Deutschland

Weitere Gemeinden der Religionsgemeinschaft sind als Jüdische Gemeinden benannt (Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim, Konstanz).

Weitere Mitgliedsgemeinden des Landesverbandes firmieren als Jüdische Gemeinden (Erlangen, Regensburg und Weiden).

Österreich

Israelitische Religionsgesellschaft in Österreich

Österreichweit gibt es gegenwärtig fünf Israelitische Kultusgemeinden, von denen die Israelitische Kultusgemeinde Wien, Präsident ist Oskar Deutsch, mit Abstand die größte ist. Dachorganisation ist die Israelitische Religionsgesellschaft in Österreich, die als Körperschaft eine gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaft darstellt (seit 1890). Sie wird von der Wiener Kultusgemeinde betreut.

Die Volkszählung der Statistik Austria von 2001 ergab, dass sich in Österreich 8.140 Personen zum Judentum bekennen. Die Mehrheit davon, rund 7.000, lebt in Wien. Die Israelitische Religionsgesellschaft geht jedoch von rund 15.000 Juden in Österreich aus.

Siehe auch:

Bestehende Kultusgemeinden

Die Israelitische Kultusgemeinde für Steiermark, Kärnten und die politischen Bezirke des Burgenlandes Oberwart, Güssing und Jennersdorf (IKG Graz) wurde 2013 aufgelöst und mit der IKG Wien fusioniert. Die Jüdische Gemeinde Graz besteht seither unter diesem Namen als autonome Filialgemeinde der Israelitischen Kultusgemeinde Wien mit dem Zuständigkeitsbereich für Steiermark, Kärnten und das südliche Burgenland.

Historisch

Bis 1848 hatten die jüdischen Gemeinden in der Habsburgermonarchie eine Autonomie in religiösen Angelegenheiten, gleichzeitig aber auch eine gewisse Selbstverwaltung in politischen Angelegenheiten, da sie von den christlichen Gemeinden getrennt waren. Die am 4. März 1849 mit der Märzverfassung erlassene politische Rechte garantierte allen staatlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften Autonomie in inneren Angelegenheiten. Gleichzeitig sah das provisorische Gemeindegesetz den Zusammenschluss der jüdischen Viertel mit den christlichen Gemeinden zu einer einzigen Selbstverwaltungseinheit vor. Die Zuständigkeit der israelitischen Kultusgemeinden sollte sich somit auf religiöse Angelegenheiten beschränken.

In den folgenden Jahrzehnten wurden neue israelitische Kultusgemeinden durch Verwaltungsentscheidungen gegründet, für die es keine Rechtsgrundlage gab. Das einschlägige Israelitengesetz (RGBl. 57/1890) wurde erst 1890 erlassen. Nach dieser Norm hatte die israelitische Kultusgemeinde für die religiösen Bedürfnisse ihrer Mitglieder zu sorgen (§ 1), die obligatorisch alle in ihrem räumlich abgegrenzten Bezirk lebenden Personen jüdischen Glaubens waren (§ 2). In Österreich ist diese Norm in geänderter Form bis heute in Kraft.

Zahlreiche Kultusgemeinden fielen der Judenverfolgung während der nationalsozialistischen Herrschaft zum Opfer. Lediglich die Kultusgemeinden von Sechshaus und Floridsdorf wurden administrativ aufgelöst, da diese vorher selbständigen Gemeinden bereits im Jahr 1890 (Sechshaus) sowie im Jahr 1904 (Floridsdorf) in die Stadt Wien eingemeindet wurden und damit unter den Zuständigkeitsbereich der Israelitischen Kultusgemeinde Wien fielen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Archivlink (Memento des Originals vom 14. September 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  2. Website der IKG Nürnberg
  3. Sybille Grübel: Zeittafel zur Geschichte der Stadt von 1814–2006. In: Ulrich Wagner (Hrsg.): Geschichte der Stadt Würzburg. 4 Bände, Band I-III/2, Theiss, Stuttgart 2001–2007; III/1–2: Vom Übergang an Bayern bis zum 21. Jahrhundert. Band 2, 2007, ISBN 978-3-8062-1478-9, S. 1225–1247; hier: S. 1227.
  4. Gesetz vom 21. März 1890, betreffend die Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der israelitischen Religionsgesellschaft. StF: RGBl. Nr. 57/1890; novelliert April 2012 (i.d.g.F. online, ris.bka).
  5. Volkszählung der Statistik Austria, 2001; seit 2001 wird die Religionszugehörigkeit nicht mehr statistisch erfasst
  6. Ariel Muzicant: Österreich ist anders. (Memento des Originals vom 14. April 2020 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. 12. Mai 2005. In: Der Standard online, 4. Mai 2005
  7. Colette M. Schmidt: Grazer Synagoge: "Das Haus ist nicht einmal für das eigene Volk offen". In: Der Standard online, 5. Februar 2015.
  8. Pressemitteilung der Jüdischen Gemeinde Graz und Israelitischen Kultusgemeinde Wien vom 30. Juni 2013
  9. RGBl. 151/1848.
  10. RGBl. 170/1848, § 1–2.
  11. Christoph Lind: „Der letzte Jude hat den Tempel verlassen“ – Juden in Niederösterreich 1938-1945. Mandelbaum Verlag, Wien 2004, ISBN 3-85476-141-4.
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