Justizwachtmeister ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung für Beamte des einfachen Dienstes im Justizwachtmeisterdienst des Bundes oder der Länder mit Ausnahme von Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen, wo Justizwachtmeister dem Mittleren Dienst angehören. In Nordrhein-Westfalen ist der einfache Dienst abgeschafft worden. Die vier Laufbahngruppen des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes sind seit dem 1. Juli 2016 in zwei Laufbahngruppen neu geordnet. Zu der neuen Laufbahngruppe zwei gehören die bisherigen Laufbahnen des gehobenen und höheren Dienstes, zur Gruppe eins die des einfachen und mittleren Dienstes. Innerhalb der Laufbahngruppe gibt es abhängig von der Vor- und Ausbildung unterschiedliche Einstiegsämter.

Berufsbild

Justizwachtmeister sind bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätige Beamte des einfachen Dienstes oder mit diesen Aufgaben betraute Angestellte.

Beamte des Justizwachtmeisterdienstes sind Vollzugsdienstkräfte des Landes und befugt, in Ausübung öffentlicher Gewalt im Rahmen der bestehenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften unmittelbaren Zwang auszuüben. Ihnen ist die Durchführung der hoheitsrechtlichen Aufgaben innerhalb der Justiz übertragen. Gleichwohl können ihnen auch sonstige Aufgaben der anderen Laufbahngruppen übertragen werden. Einzelheiten sind in der jeweiligen Justizwachtmeisterdienstordnungen der Länder geregelt, die als Ausführungsvorschriften von den Justizministerien der Länder erlassen werden.

Ihre Aufgaben umfassen den Sitzungs-, Vorführungs-, Sicherheits- und Ordnungsdienst. So führen sie die Inhaftierten zu Terminen und Sitzungen bei Gericht vor und bewachen sie. Zum Teil (nicht bundeseinheitlich) werden von ihnen die Eingangskontrollen in den Gerichts- und Staatsanwaltschaftsgebäuden (ständig oder temporär) durchgeführt.

Insbesondere obliegt ihnen die Durchsetzung von Ruhe und Ordnung in den Gerichts- und Staatsanwaltschaftsgebäuden, aus eigener Entschließung handelnd (geregelt in den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen und den Justizwachtmeisterdienstordnungen der Länder) und auf Anweisung von Vorgesetzten. Die Rechtmäßigkeit der Anwendung unmittelbaren Zwangs, der sich in der Regel durch einfache körperliche Gewalt oder durch den Einsatz von Handfesseln bzw. -schellen äußert, regeln ebenfalls die vorgenannten Gesetze. Diese Anwendung unmittelbaren Zwangs der Justizwachtmeister gleicht denen der Polizei. Die Befugnis für den Einsatz des unmittelbaren Zwangs erstreckt sich dabei nur auf das jeweilige Dienstgebäude und das dazugehörige Außengelände. Ausnahme ist die Durchführung von „Vorführbefehlen“ (das sind Anordnungen des Gerichts gegen zu Gerichtsterminen nicht erschienene Zeugen in Zivilverfahren). Davon sind von durch Polizeibeamte zu vollstreckende Vorgänge (Haftbefehle, Vorführungen in Strafverfahren) zu unterscheiden. Im Außendienst sind die Justizwachtmeister außerdem für die Zustellung von Schriftstücken sowie die mündliche Übermittlung dienstlicher Mitteilungen zuständig.

In einigen Bundesländern sind die Justizwachtmeister mit Reizstoffsprühgeräten (ähnl. d. Pfefferspray) oder Schlagstock (EKA – Einsatzstock Kurz Ausziehbar) oder ähnlich wie bei der Polizei mit Tonfa ausgerüstet, z. B. Hansestadt Bremen.

Außerdem obliegt ihnen zumeist die Posteingangs- und Ausgangsverwaltung sowie der Aktentransport und -umlauf und deren eventuell notwendige Vervielfältigung. Ebenfalls können ihnen die Verwaltung der Aktenarchive und die Aussonderung und Vernichtung von Akten übertragen werden.

Weiterhin übertragen werden oft:

  • die Auskunftserteilung in den Dienstgebäuden
  • der Fernsprechvermittlungsdienst
  • das Verwalten des Büro- und Verpackungsmaterials, der Gerichtskostenmarken, der Gerätebestände und der hauseigenen Büchereien
  • die Beförderung von Wertsachen, Poststücken und Geldern, in besonderen Fällen mit Dienstwaffen, je nach Wert. (nicht bundeseinheitlich)

Im zunehmenden Maße erledigen sie auch hausmeisterähnliche Aufgaben, da, aus Kostengründen, die hauptamtlichen Hausmeister (nicht bundeseinheitlich) eingespart wurden. Deshalb wird bei Stellenausschreibungen meist eine abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung gefordert.

In einigen Ländern werden zudem von den Justizwachtmeistern an dem dafür bestimmten Gericht Waffen asserviert, die von den Ordnungsbehörden beschlagnahmt wurden. Darüber hinaus werden bei vielen Staatsanwaltschaften generell Asservate gelagert und u. a. auch von Justizwachtmeistern verwaltet. Des Weiteren werden sie auch als Dienstwagenfahrer tätig, denen auch die Wagenpflege obliegt.

Ausbildung

Die Ausbildung der Justizwachtmeister obliegt der Länderhoheit und ist aus diesem Grunde nicht bundesweit einheitlich. Überall gleich geregelt ist die Dauer der Ausbildung, sie beträgt 6 Monate. Sie umfasst dabei sowohl theoretische als auch praktische Ausbildungsinhalte. Je nach Land wird dabei die theoretische Ausbildung entweder an Gerichten und Staatsanwaltschaften oder an Bildungseinrichtungen der Justiz vermittelt. Die nachfolgende Tabelle gibt dazu eine Übersicht.

Land Theorie Praxis

Baden-Württemberg
3 Monate Lehrgang Justizwachtmeisterschule in Mannheim Monate Praxis u. a. bei Landgerichten, Hospitation bei einer SGS, in Justizvollzugsanstalt und Polizeidienststelle

Bayern
11 Wochen fachtheoretischer Lehrgang an der Bayerischen Justizschule Pegnitz mit Schießausbildung an Gerichten, Staatsanwaltschaften; 2 Wochen an einer JVA und Polizeidienststelle

Berlin
Fachlehrgang von 6 Monaten in JVA und an Gerichten, Staatsanwaltschaften

Brandenburg
4 Wochen Theorieausbildung an der Justizakademie in Königs Wusterhausen 1 Monat in der JVA und an Gerichten, Staatsanwaltschaften

Bremen
an Gerichten in JVA und an Gerichten, Staatsanwaltschaften

Hamburg
4 Wochen Theorielehrgang an der Fachhochschule für öffentl. Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow an verschiedenen Gerichten (Amts-, Land- und Oberlandesgericht) 5 Monate bei wechselnden Praxisstationen, Hospitation im Strafvollzug

Hessen
9 Wochen Theorieausbildung am Justiz- und Finanzakademie in Rotenburg a.d. Fulda in Wiesbaden in JVA und an Gerichten, Staatsanwaltschaften

Mecklenburg-Vorpommern
im 4. Ausbildungsmonat Lehrgang von min. 120h am OLG oder einer anderen Behörde an Gerichten, min. ein Monat an einer Staatsanwaltschaft, bis zu einem Monat an einer JVA

Niedersachsen
Ausbildung von 1 Monat in den Räumlichkeiten der Jugendarrestanstalt Hameln oder im SiN (Studieninstitut Niedersachsen) Bad Münder an Gerichten, Staatsanwaltschaften

Nordrhein-Westfalen
10 Wochen Lehrgang im Ausbildungszentrum der Justiz NRW in Monschau an Gerichten, Staatsanwaltschaften, 4 Wochen in einer JVA (z. T. mit Schießausbildung)

Rheinland-Pfalz
an Gerichten, Lehrgang im Bildungszentrum Monschau mit NRW an Gerichten, Staatsanwaltschaften, 3-tägiger Aufenthalt an einer JVA

Saarland
an Gerichten (32 Stunden) an Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie ein Monat in der JVA Saarbrücken

Sachsen
Ausbildungszentrum Bobritzsch (60 Stunden) an Gerichten und Staatsanwaltschaften, bis zu einem Monat an einer JVA

Sachsen-Anhalt
11 Wochen fachtheoretischer Lehrgang an der Bayerischen Justizschule Pegnitz mit Schießausbildung an Gerichten, Staatsanwaltschaften; 2 Wochen an einer JVA und Polizeidienststelle

Schleswig-Holstein
an Gerichten (60 Stunden) an Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie bis zu 2 Wochen in einer JVA

Thüringen
im 4. Ausbildungsmonat Lehrgang von mindestens 105 Stunden am OLG oder einer anderen Behörde an Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie bis zu einem Monat in einer JVA

Feststellung der Befähigung

Im einfachen Dienst findet keine Laufbahnprüfung statt, anstelle dessen tritt die Befähigungsfeststellung durch den Ausbildungsleiter. In Baden-Württemberg wird diese Befähigung durch den Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts getroffen, der sich dabei an dem Bericht der Ausbildungsdienststelle und den drei schriftlichen Arbeiten, die der Anwärter während der Ausbildung anfertigt, orientiert. Wird die Befähigung nicht zuerkannt, so ist der Vorbereitungsdienst zu verlängern (maximal auf ein Jahr), die Inhalte der Vertiefung werden festgelegt.

Ausstattung

Wenn man zur Ausstattung die Dienstbekleidung bzw. Uniform sowie die Hilfsmittel für die Anwendung des unmittelbaren Zwangs zählt, ergibt sich auch hier deutschlandweit vor allem bei der Bekleidung ein recht uneinheitliches Bild. So gewähren einige Länder Zuschüsse zum Erwerb der Dienstbekleidung, während in anderen Ländern die Wachtmeister ihre Uniform vom Dienstherren gestellt bekommen. In der nachfolgenden Tabelle werden die Unterschiede näher beleuchtet.

Land Dienstkleidung, Uniform Hilfsmittel für die Anwendung des unmittelbaren Zwangs weitere Ausrüstungsgegenstände

Niedersachsen
Bekleidung ist (Nacht-) blau (wie bei Polizei) und darf nur über das Logistik Zentrum Niedersachsen bezogen werden. Es werden an den Kleidungsstücken das Wappen von Niedersachsen mit Aufschrift „Justiz“ auf beiden Oberarmseiten getragen. Die jeweils gültige Dienstkleidungsvorschrift der Justizverwaltung ist zu beachten. Letztmals zum 1. Januar 2009 geändert. Handfesseln, Fußfesseln, Pfefferspray, EKA Einsatzstock Mehrzweckgürtel, Schutzwesten, Funkgeräte, Handys, mobile Metalldetektoren, Handsonden

Nordrhein-Westfalen
Ab November 2012 dieselbe blaue Dienstkleidung wie die Polizei, mit dem NRW-Wappen und dem Schriftzug „Justiz“. Alle: Handfesseln; zum Teil Fußfessel, Schlagstock. Stationäre Metalldetektoren in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften, Einsatzkoppel, zusätzlich Handsonden, Schutzwesten sowie Funkgeräte für alle Bediensteten.

Rheinland-Pfalz
Gleiche Bekleidungsausstattung wie bei der Polizei Rheinland-Pfalz. Getragen wird das Uniformmodell Hessen bestehend aus Hemd (1/1 Arm, 1/2 Arm), Poloshirt, Anorak und Windbreaker jeweils mit wappenförmigem Flauschband auf dem linken Oberärmel bzw. bei der Strick- und Fleecejacke auf der linken Brusttasche mit Klett Hoheitszeichen mit Landeswappen von RP und der Aufschrift „JUSTIZ“. An dem Anorak und Windbreaker wird zudem jeweils ein Klett Brust- und Rückenschild mit der Aufschrift „JUSTIZ“ getragen. Des Weiteren gibt es blaue Streifendiensthosen in Sommer- und Winter Ausführung und als Kopfbedeckung eine Basecap. Handfesseln, Fußfesseln, Führkette, Pfefferspray, Schlagstock Funkgerät, mobile Metalldetektoren, Handsonden

Berlin
Dieselbe blaue Dienstkleidung wie bei der Polizei, nur mit Berliner-Wappen mit der Aufschrift „Justiz“ auf der linken Oberarmseite, sowie dem Schriftzug „Justiz“ auf dem Rücken, sowie der Rechten Brustseite. Handfesseln, Fußfesseln, Führkette, Bauchgurt, Pfefferspray, Einsatzstock. Funkgeräte, Handsonden, Metalldetektoren Stationär, Röntgengeräte Stationär, Schutzwesten Schuss und Stichsicher, Handschuhe mit Tastgefühl, Einsatzhandschuhe Schnittfest, Helme, Schilde, Bein und Oberkörperschutzprotektoren, Spuckschutzhaube.

Amtsbezeichnungen und Besoldung

Allgemein werden die Beamten des einfachen Dienstes in der Justiz zusammengefasst als Wachtmeister. In der Regel absolviert er einen 6-monatigen Vorbereitungsdienst als „Justizoberwachtmeisteranwärter“. Mit der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe erhält er dann die Dienstbezeichnung „Justizoberwachtmeister z. A.“ (zur Anstellung). Dieses Probeverhältnis dauert mindestens ein halbes Jahr und wird mit der Anstellung des Beamten und bei Erreichen der Altersgrenze mit der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit beendet. Fortan trägt der Beamte die Amtsbezeichnung Justizoberwachtmeister (Besoldungsgruppe A 3). Weitere Amtsbezeichnungen sind Justizhauptwachtmeister (A 4) und Erster Justizhauptwachtmeister (A 5 und A 6). Zwischenzeitlich wurden neue Spitzenämter nach A 7 (außer Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern), im prüfungsfreien Verwendungsaufstieg, eingeführt. Die entsprechende Amtsbezeichnung lautet zumeist Justizobersekretär im Verwaltungsdienst (Bayern Justizbetriebsobersekretär). Die Weiterbeförderung in die Besoldungsgruppe A 8 ist möglich in Bayern (Justizbetriebshauptsekretär), Baden-Württemberg (Hauptsekretär im Justizwachtmeisterdienst) und Hessen (Justizhauptsekretär im Verwaltungsdienst). Diese Ämter können nach den entsprechenden Beförderungsmaßstäben und Dienstzeiten erlangt werden.

Die niedrigsten Besoldungsgruppen A 3 und A 4, die unweit vom Mindestlohn angesiedelt sind, werden in Nordrhein-Westfalen laut Antrag ab dem 1. Juli 2016 abgeschafft, dann beginnt der Justizwachtmeister mit der Eingruppierung A5.

Rheinland-Pfalz führt ab 1. Januar 2017 die Hebung der Besoldungsgruppe A 3 auf die Besoldungsgruppe A 4 durch. Als Eingangsamt wird ab dann in diesem Bundesland nach dem Ampelkoalitionsvertrag für 2017 die Besoldungsgruppe A 3 nicht mehr ausgewiesen. Näheres ist dem dbb Magazin vom September 2016 – 67. Jahrgang zu entnehmen.

Eine Ausnahme hierzu bildet der Justizwachtmeisterdienst in Schleswig-Holstein. Hier wurden bis zum Jahr 2009 alle Beamte des einfachen Dienst in das dortige Endamt A 6 befördert. Dies ist wohl der Absenkung des Ruhegehalts auf 65 % geschuldet, da alle anderen Ämter des einfachen Dienst nicht einmal den Mindestversorgungssatz (§ 14 Abs. 4 Satz 2, 3 Beamtenversorgungsgesetz, BeamtVG) von 1260,47 € erreichen würden.

Interessenvertretung

Die Interessen der Justizwachtmeister werden in Deutschland von mehreren Organisationen vertreten:

Land Gründungsdatum Mitgliederzahl (Stand:Juni 2007)
Bayern 18. März 1978 465
Brandenburg 26. November 1992 50
Bremen 4. April 1951 52
Hessen 16. Dezember 1985 261
Mecklenburg-Vorpommern 16. Oktober 1996 gegründet
2000 aufgelöst
zuletzt 12
Niedersachsen 27. März 1980 235
Nordrhein-Westfalen 29. Oktober 1977 313
Rheinland-Pfalz 17. Januar 1985 267
Saarland 23. Februar 1983 45
Sachsen 29. Januar 1993 62
Sachsen-Anhalt 25. Juni 1993 56
Schleswig-Holstein 24. April 1979 73
Thüringen 8. Oktober 1994 60
gesamt 1934

Einzelnachweise

  1. https://www.justiz.nrw.de/Mitteilungen/2016_06_13_Dienstrechtsreform/index.ph@1@2Vorlage:Toter+Link/www.justiz.nrw.de+(Seite+nicht+mehr+abrufbar,+festgestellt+im+April+2018.+Suche+in+Webarchiven.) Datei:Pictogram+voting+info.svg Info:+Der+Link+wurde+automatisch+als+defekt+markiert.+Bitte+prüfe+den+Link+gemäß+Anleitung+und+entferne+dann+diesen+Hinweis.
  2. AOJwD vom 18. Juli 1994
  3. JWmDAO HA vom 16. August 1988
  4. JWAVO M-V vom 14. November 1997
  5. Dienstordnung für den Justizwachtmeisterdienst in NRW vom 12. November 1999
  6. JWD: Ausbildung auf 10 Wochen verlängert! In: Deutsche Justiz-Gewerkschaft in NRW. 6. September 2021, abgerufen am 28. Dezember 2021.
  7. AOeJD vom 7. Juni 2005
  8. ThürAOeJD vom 7. August 1996
  9. Thomas Reisener: Düsseldorf: Frauenquote für leitende Beamte in NRW. In: RP ONLINE. Abgerufen am 29. August 2016.
  10. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen: NRW-Justiz: Landtag beschließt Änderungen des Dienstrechts. In: www.justiz.nrw.de. Archiviert vom Original am 17. Juni 2016; abgerufen am 29. August 2016.
  11. Neues NRW Dienstrecht tritt zum 1.7.2016 in Kraft - Die Details! Abgerufen am 29. August 2016.
  12. dbb magazin 9/2016. (dbb.de [abgerufen am 19. Oktober 2016]).
  13. Daten vom Landesverein der Justizwachtmeister Niedersachsen e. V. (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven.)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  14. Daten vom Landesverein der Justizwachtmeister Niedersachsen e. V. (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven.)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF)
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