Der Kämmerer (lat. camirarius, thesaurarius), auch Schatzmeister genannt, war ein erbliches Hofamt. Er hatte die Aufsicht über Gemächer und Garderobe. Zunehmend ausgedehnte Gerichtsbarkeit über alle Finanzbeamten und gesamte Hofhaltung.

Geschichte

Als der sächsische Herzog Heinrich I. am 12. März 919 in Fritzlar zum König des Ostfrankenreiches gewählt wurde, erscheinen bei dem anschließenden Krönungsmahl in der Pfalz erstmals die Reichserzämter des Reiches: Erz-Marschall, Erz-Truchseß, Erz-Kämmerer und Erz-Mundschenk. Die Vizeämter waren an folgende Geschlechter vergeben: Erbtruchseß waren die von Waldburg, Erbschenk die Schenken von Limpurg, Erbmarschall die von Pappenheim und Erbkämmerer die von Bolanden-Falkenstein (erloschen), später verlieh der Kurfürst von Brandenburg als amtierender Reichserzkämmerer das Amt des Reichserbkämmerers an die Grafen von Hohenzollern.

Die Kämmerer-Familien

Liste der den Kämmererstitel als Bestandteil des Familiennamens führenden Familien

  • Kämmerer von Apolda, Erbkämmerer von Erfurt
  • Kämmerer von Gnandstein, Erbkämmerer von Meißen
  • Kämmerer von Fahner(n) (Vanre), Erbkämmerer von Thüringen, mit den Linien der Kämmerer von Mühlhausen, Almenhausen, Straussberg
  • Kämmerer von Kemnat,
  • Kämmerer von Wellenburg, Erbkämmerer der Bischöfe von Augsburg
  • Kämmerer von Worms genannt von Dalberg, Erbkämmerer von Worms

Liste der zusätzlich den Erbkämmererstitel führenden Familien

Siehe auch

Erbkämmerer

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