KVK BeamtenVersorgungsKasse
Rechtsform Anstalt des öffentlichen Rechts
Gründung 1903
Sitz Kassel
Leitung Direktor Johannes Petek
Website

Die Beamtenversorgungskasse Kurhessen-Waldeck KVK BeamtenVersorgungsKasse ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Kassel, die als Versorgungskasse im Rahmen der Beamtenversorgung tätig ist.

Geschichte

Am 1. April 1904 nahmen die 1903 gegründeten Rechtsvorgänger der Beamtenversorgungskasse Kurhessen-Waldeck die „Ruhegehaltskasse für die Kommunalbeamten des Regierungsbezirks Kassel“ und die „Witwen- und Waisenkasse für die Kommunalbeamten des Regierungsbezirks Kassel“ ihre Tätigkeit auf. Mit Wirkung vom 1. April 1956 wurde die Witwen- und Waisenkasse für die Kommunalbeamten des Regierungsbezirks Kassel aufgelöst. Die Ruhegehaltskasse für die Kommunalbeamten des Regierungsbezirks Kassel führte von diesem Zeitpunkt an die Bezeichnung „Beamtenversorgungskasse Kurhessen-Waldeck“.

Aufbau und Organisation der KVK BeamtenVersorgungsKasse

Die KVK BeamtenversorgungsKasse bildet zusammen mit der

den Unternehmensverbund KVK Kommunale Versorgungskassen Kurhessen-Waldeck.

Die KVK BeamtenVersorgungsKasse ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA).

Mitglieder

Mitglieder der KVK BeamtenVersorgungskasse sind

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • juristische Personen des privaten Rechts, die als gemeinnützig anerkannt sind und auf die eine juristische Person des öffentlichen Rechts Einfluss ausübt oder die öffentliche Aufgaben erfüllen.

Aufgaben

Die KVK BeamtenVersorgungsKasse übernimmt für ihre Mitglieder und deren Bediensteten folgende Aufgaben:

  • Ausgleich der Versorgungslasten ihrer Mitglieder, die durch die Versorgung der Beamten und deren Hinterbliebenen entstehen
  • Feststellung der Versorgungsleistungen und Zahlung an die Versorgungsberechtigten
  • Beratung der Mitglieder und der Beamten in versorgungsrechtlichen Fragen
  • Information der Mitglieder über die Entwicklung ihrer künftigen Versorgungsverpflichtungen und über Möglichkeiten zur finanziellen Vorsorge
  • Verwaltung der gesetzlichen Versorgungsrücklage
  • Zahlung des Ehrensolds an ehemalige ehrenamtliche Bürgermeister und Kassenverwalter sowie an deren Hinterbliebene
  • Bearbeitung der Beihilfen bei Krankheit, Pflege und Geburt

Serviceleistungen

Rechtsaufsicht

Die KVK BeamtenVersorgungsKasse steht unter der Aufsicht des Staates. Aufsichtsbehörde ist das Hessische Ministerium des Innern und für Sport.

Einzelnachweise

  1. Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 4. Mai 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
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