Karl-Heinz Fischer (* 14. Juni 1934 in Meiningen; † 28. oder 29. März 1971 bei Sondheim) war ein Todesopfer an der innerdeutschen Grenze.
Leben
Der in Meiningen lebende Karl-Heinz Fischer, der verheiratet war und zwei Kinder hatte, durchbrach in der Nacht vom 28. zum 29. März 1971 die Grenze zur Bundesrepublik Deutschland. Dabei löste er gegen 22.38 Uhr eine Mine aus, die ihm den rechten Fuß abriss. Es gelang ihm jedoch noch, die Grenze zu überqueren. Am 29. März 1971 wurde seine Leiche in etwa 800 Metern Entfernung zur Grenze von Beamten der bayerischen Grenzpolizei gefunden.
Die Staatsanwaltschaft Neuruppin klagte am 12. Juni 1995 den ehemaligen Stabschef im Kommando der Grenztruppen Fritz R. an. Wegen versuchten und vollendeten Totschlags in jeweils drei Fällen (darunter auch Karl-Heinz Fischer) verurteilte ihn das Landgericht Potsdam am 16. Dezember 1997 zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Generalleutnant Hans W., der ehemalige Chef der Militärakademie „Friedrich Engels“, wurde am 26. Februar 1999 von der Staatsanwaltschaft Dresden wegen des Todes von Karl-Heinz Fischer und vier weiterer Flüchtlinge angeklagt. Das Landgericht Dresden stellte das Verfahren am 18. August 2000 wegen Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten ein. Die Staatsanwaltschaft Erfurt klagte am 6. Juli 1999 Burkhardt R. an. Der Chef einer Pionierkompanie, die für die Anlage der Minensperren verantwortlich war, wurde vom Landgericht Meiningen am 8. Dezember 1999 wegen Totschlags in zwei Fällen zu einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Weblinks
- Angaben zu Karl-Heinz-Fischer auf den Seiten des Forschungsverbundes SED-Staat der FU Berlin