Katastrophenschutz-Dienstvorschriften (KatS-DV) regelten die Arbeiten des Katastrophenschutzes in Deutschland. Ziel war es, einen einheitlichen Standard der Hilfeleistung zu definieren und den geordneten Einsatz taktischer Einheiten der Katastrophenschutzfachdienste zu ermöglichen.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Zivilschutzes (ZSNeuOG) vom 25. März 1997 sind alle Dienstvorschriften außer Kraft getreten. Für die meisten DV gibt es entsprechend geltende Dienstvorschriften der Katastrophenschutzorganisationen.
Die alten Vorschriften werden aber immer noch als Richtlinien und Anleitungen referenziert. Innerhalb der einzelnen Organisationen können sie als interne Vorgaben weiterbestehen, meist in leicht abgewandelter Form.
Die Ständige Konferenz für Katastrophenvorsorge und Bevölkerungsschutz hat aktualisierte Entwürfe der Dienstvorschriften als Rahmenempfehlung für die organisationsinterne Umsetzung herausgegeben.
Vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe werden die alten Vorschriften in Restbeständen abgegeben bzw. zum Download im Internet angeboten, sofern sie nicht einer besonderen Geheimhaltungsstufe (VS-NfD o. Ä.) unterliegen.
Es existierten folgende Vorschriften:
KatS-DV 100 | Führung und Einsatz |
KatS-DV 112 | Die Beobachtungs- und ABC-Meßstelle |
KatS-DV 120 | Geräteausstattung aller Fachdienste |
KatS-DV 140 | Schutz der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes vor ABC-Gefahren |
KatS-DV 200 | Der Bergungszug |
KatS-DV 221/1 | Ausbildung des Bergungsdienstes (Vorläufer) |
KatS-DV 228 | Der Außenbordmotor Volvo Penta 400 |
KatS-DV 228/2 | Unfallverhütungsvorschr. für die Ausbildung und den Einsatz von Helfern im Sprengdienst |
KatS-DV 250 | Dienstvorschrift für die Sprengausbildung im Bergungsdienst, Sprengen im Katastrophenschutz, VS-NfD |
KatS-DV 251 | Sprengmittel des Katastrophenschutzes, VS-NfD |
KatS-DV 260 | Transport Verletzter aus Schadensstellen |
KatS-DV 277 | Das Leichtmetallfähren- und Brückengerät |
KatS-DV 280 | Stegebau |
KatS-DV 282 | Fahren auf dem Wasser |
KatS-DV 286 | Behelfsmäßiger Wege- und Straßenbau |
KatS-DV 300 | Instandsetzungszug |
KatS-DV 350 | Schadensbehebung an Gasversorgungsleitungen |
KatS-DV 360 | Schadensbehebung an Wasserversorgungsanlagen |
KatS-DV 370 | Schadensbehebung am Abwassersystem |
KatS-DV 400 | Der Sanitätszug |
KatS-DV 405 | Strahlungsschäden durch atomare Kampfmittel. Vorläufer |
KatS-DV 420 | Geräte und Hilfsmittel des Sanitätszuges |
KatS-DV 500 | Der ABC-Zug |
KatS-DV 507 | Wetterhilfsbeobachtungen und Wetterhilfsmeldungen. Vorläufer |
KatS-DV 520 | Geräte und Hilfsmittel des ABC-Zuges |
KatS-DV 600-1 | Der Betreuungszug |
KatS-DV 600-2 | Der Betreuungsleitzug |
KatS-DV 600-3 | Die Betreuungsstelle |
KatS-DV 620 | Geräte und Hilfsmittel des Betreuungsdienstes |
KatS-DV 701 | Der Veterinärzug.Vorläufer |
KatS-DV 711 | Ausbildungsvorschrift für den Veterinärdienst. Vorläufer |
KatS-DV 800 | Einsatz der Fernmeldemittel (wurde ersetzt durch PDV/DV 800) |
KatS-DV 810 | Sprechfunkdienst |
KatS-DV 860 | Dienstanweisung für den Fernsprechdienst. Vorläufer |
KatS-DV 861 | Feldkabelbau |