Bei einem Kirchenbaufonds handelt es sich um eine spezielle Form eines Fonds, um ein zweckgebundenes Stiftungsvermögen, mit dem Ziel einzusetzen, ein Kirchengebäude neu zu errichten oder instand zu setzen.

Hierzu wird eine Stiftung oder ein Kirchenbauverein gegründet, um den Ablauf der Spendenkampagne zu koordinieren, Sammelaktionen zu organisieren, Großspender anzusprechen, sowie die eingesammelten Gelder anzulegen.

Mittelalter

Im Mittelalter wurden die Kirchenbaufonds beispielsweise in Wien von den Kirchenmeisterämtern verwaltet, die als treuhänderische Verwalter des Stiftungsvermögens wirkten.

Neuzeit

In den diözesanen Bauregeln empfehlen viele Bistümer den jeweiligen Bauherrn zurn Sicherstellung der Finanzierung die Einrichtung von Kirchenbaufonds.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Peter Csendes: Wien: Die frühneuzeitliche Residenz, S. 69
  2. Diözesane Bauregeln - Erzbistum München und Freising Amtsblatt für das Erzbistum München und Freising, 2016, Nr. 4, 23. März 2016, S. 86, Kapitel 5.1
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